Darf meine Mutter uns einfach aus dem Haus werfen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin und ich leben bei Meiner Mutter im Haus.
Zwischen uns wurde nie ein Mietvertrag vereinbart.
Es gibt nur eine Meldebescheinigung, diese von meiner Mutter unterschrieben ist. Diese bestätigt das meine Freundin und ich hier wohnen.
Unser Verhältnis zu meiner Mutter ist nicht mehr das beste.Darf sie uns von heute auf Morgen rausschmeißen?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Es kommt darauf an...Also wenn euer Verhalten einen sofortigen Rauswurf gerechtfertigt oder ihr zb mit den mietzahlungen säumig seit.
Im Prizip ist ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag
Dann kann sie euch nur bei Eigenbedarf kündigen oder wenn ihr mehr als 2 Monate Rückständig mit der Miete seit
Deine Freundin darf sie immer rausschmeißen. Bei dir kommt es aber darauf an wie alt du bist.
32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.
Ein Mietvertrag muss NICHT schriftlich erfolgen. Es gibt nur ein Problem das Bestehen zu beweisen.
Dazu wäre natürlich die Meldeamtsbescheinigung hilfreich, die sie unterschrieben hat.
Habt ihr Mietquittungen (oder Kontoauszüge)?
Sie kann euch natürlich fristgerecht kündigen. Das ist relativ einfach möglich, wenn man unter einem Dach lebt.
32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.
Wir haben die Bescheinigung und haben Kontoauszüge, da wir ihr jeden Monat 400 Euro überweißen (Miete und Nebenkosten.)
Anderswo hast du geschrieben dass ihr zusammen in einem Haus lebt. Da kann sie euch zwar kündigen, aber selbstverständlich nur ordentlich mit der entsprechenden Frist.
von heute auf morgen nicht, aber generell darf sie, ja! - denke ich!
32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden
Nein, sie muss euch Zeit lassen, eine Wohnung zu finden!
32 Jahre bin ich. Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.
Wir haben die Bescheinigung und haben Kontoauszüge, da wir ihr jeden Monat 400 Euro überweißen (Miete und Nebenkosten.