Umzug im selben Haus muss ich mich ummelden?
Ich ziehe aus der Wohnung meiner Eltern aus in meine erste eigene Wohnung. Diese ist aber im selben Haus (gleiche Straße gleiche Adresse)
Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt trotzdem melden oder spielt dies keine Rolle da sich die Adresse nicht ändert.
4 Antworten
Auch wenn einige denken, dass man hier nichts ummelden muss, weil sich nichts ändert. Das ist nämlich ganz einfach falsch.
Die Meldepflicht aus § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ergibt sich aus dem Bezug einer neuen Wohnung, und nicht aus dem Bezug einer neuen Adresse.
Zwar ändert sich die Adresse nicht, und dein Ausweis muss auch nicht geändert werden, aber du bekommst ein neues Einzugsdatum für die Wohnung, und die Lage der Wohnung wird auch aktualisiert. Zudem werden Wohnungsgeber und - eigentümer neu hinterlegt.
Man muss sich richtig ummelden. Man muss sich ausweisen, die Bestätigung vorlegen und den Meldeschein unterschreiben.
Ist ja toll, dass man sich auf die Antworten hier so gut verlassen kann ...
Ich weiß nur noch, wie es bei meinen letzten drei Ummeldungen war.
Bei zwei von drei musste man das Stockwerk mit angeben. In dem Falle hätte man sich also, auch wenn es im gleichen Haus ist, erneut ummelden müssen. Nur in einem Fall nicht, obwohl es auch dort ein Mehrfamilienhaus war.
Daher ruf am besten beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt an und frage nach, ob du das musst in dem Fall oder nicht.
Es gibt Orte/Städte usw die auch das Stockwerk oder weitere Angaben möchten.
Entweder du sagst nix oder fragst eben einfach mal nach.
Da brauchst du dich nicht ummelden, weil es nichts zu ändern gibt.
Du denkst wohl auch, dass sich bei einem Umzug nur die Adresse ändert...
Reicht denn da nicht einfach die Wohnungsgeberbestätigung oder muss man sich wirklich richtig "ummelden" beim Einwohnermeldeamt?
https://www.gutefrage.net/frage/innerhalb-eines-hauses-umziehen-meldepflichtig