Kfzschein-Ummeldung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuständig ist die zuständige Zulassungsstelle. In manchen Rathäusern sind auch sogenannte "Bürgerbüros" berechtigt solche Änderungen durchzuführen.

Wichtig: Du kannst Geld sparen in dem du das alte Kennzeichen behältst.

Dann wird lediglich die neue Anschrift in Teil I und II eingetragen, du brauchst dann keine neue Kennzeichen anfertigen lassen und es muss Teil I und II auch nicht neu ausgestellt werden.

Die geänderte Anschrift wird einfach eingeklebt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 10:05

Ich bin nur ein paar Straßen weitergezogen :) und danke

Gaskutscher  21.09.2019, 10:23
@ZoroUchiha

Wenn du Stadt/Kreis dabei nicht gewechselt hast -> bleibt es sowieso gleich. :)

Gaskutscher  23.09.2019, 07:46
@ZoroUchiha

Das Kennzeichen bleibt gleich. Das andere Problem wird so gelöst (wie schon geschrieben):

Die geänderte Anschrift wird einfach eingeklebt.
ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 10:42
@Gaskutscher

Genau und daher meine Frage, ob das Probleme bei der Polizeikontrolle gibt, weil ich nicht noch einen Termin beim AMt machen will, nur weil die zu blöd sind, das richtig einzutragen.

Gaskutscher  23.09.2019, 13:31
@ZoroUchiha

Du bist in der Pflicht dies umgehend zu ändern. Auch gegenüber dem Zoll (wegen der KFZ-Steuer). Ein neues SEPA-Formular kannst du daher auch gleich ausfüllen.

ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 14:46
@Gaskutscher

Wieso ein neues SEPA? Ich habe doch nicht mein Bankkonto gewechselt

Gaskutscher  23.09.2019, 17:21
@ZoroUchiha

Auf dem SEPA-Mandat ist die Anschrift hinterlegt -> neue Mandatsnummer -> neues SEPA notwendig. So ist's jedenfalls hier im Kreis bei mir.

Das hätte ich gerne gesehen, wie Du Dich im Einwohner-Meldeamt umgezogen hast! :-)

Wenn Dein neuer Wohnsitz ein Erst-Wohnsitz ist und das Auto dann in einem anderen Zulassungsbezirk ist, mußt meines Wissens ummelden.

Ist es aber nur der Zweitwohnsitz, ist das nicht nötig.


ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 08:15

Mein neuer Wohnsitz ist jetzt mein Hauptwohnsitz, mein alter das Haus meiner Eltern, wie sieht es damit aus?

EddiR  20.09.2019, 12:20
@ZoroUchiha

Es kommt nicht auf neu oder alt an sondern auf Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz. Beispiel: Ein Student zieht von Frankfurt / M nach Berlin in eine WG. Die Wohnmöglichkeit bei den Eltern wird nicht aufgegeben. Dann ist Frankfurt / M der Erstwohnsitz und Berlin der Zweitwohnsitz. Ein Auto mit Frankfurter Kennzeichen muß meines Wissens nicht umgemeldet werden

ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 12:51
@EddiR

Danke und da gibt es auhc keine Probleme bei einer Polizeikontrolle wenn es wieder heißt Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte? Achso den Perso überprüfen die ja gar nicht, oder? Dann sehen die gar nicht, dass im Perso eine andere Adresse als im Fahrzeugschein steht.

Das Einwohnermeldeamt hat eigentlich nichts damit zu tun, es ist typisch das zuständige Verkehrsamt oder die Zulassungsstelle.

Siehe https://www.umzug.de/tipps/ummelden/auto-ummelden.html


peterobm  20.09.2019, 07:50

bei mir wurde dort die Adressänderung durchgeführt, Umzug innerhalb der Stadt.

SirKermit  20.09.2019, 07:53
@peterobm

Wenn das ein umfassender Bürgerservice ist, dann ist das perfekt. Hier im Norden ist das fast immer getrennt.

PatrickLassan  20.09.2019, 08:00
@SirKermit

Einwohnermeldeämter sind städtische Behörden, Straßenverkehrsämter meist Behörden des Landkreis.

ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 08:14

Bei uns in Dortmund ist das ein Gebäude und laut Mann am Telefon kann das dort jeder machen, der auch ummeldet : /

solltest schon machen, wird die Adresse dort nicht geändert, können dich diverse Briefe nicht erreichen. Das wird dann teurer da Fristen versäumt werden. DU bist verantwortlich die Adressenänderung bekanntzugeben


ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 08:13

Ich bin aus dem Haus meiner Eltern ausgezogen, alle Pakete / Kataloge gehen dort eh noch hin, Briefe melde ich nach und nach um, die passen ja in so einem mini Briefkasten, also solange sie mich erreichen, ist das ok?

peterobm  20.09.2019, 08:18
@ZoroUchiha

andersrum, solange du regelmäßig deine Post abholst, bist erreichbar

Hallo, für Deutschland gilt § 13 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung; du bist danach verpflichtet Änderungen zu Angaben des Halters (Anschrift) unverzüglich der zulassungsbehörde mitzuteilen und nicht nur wie die Dame am Amt sagte "man sollte es schon machen"

(Nur interessehalber, lebst Du in D, A oder CH)


ZoroUchiha 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 08:17

Deutschland, Dortmund

Die Fahrzeugzulassungen machen bei uns ein und dieselben Personen da im Gebäude

Bergfex49  20.09.2019, 10:04
@ZoroUchiha

okay, dann sollte die ja auch wissen was zu tun ist, nennt sich Bürgerservice