Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, die Auskunftssperre einer Meldeadresse beim Bürgeramt zu überwinden?
Wenn man eine bestimmte Person wegen Betrug und Schadenersatz verklagen möchte, verlangen die Gerichte eine zustellbare Adresse. Doch schlaue Straftäter richten sich beim Bürgeramt einfach eine Auskunftssperre ein und stehlen sich auf dieses Weise aus der Verantwortung. Denn ohne eine zustellbare Adresse ist eine gegen sie gerichtete Klage unmöglich.
Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, zur Überwindung dieser Auskunftssperren ?
In dem von mir erlebten Fall geht es um zwei volljährige Jugendliche, die von ihrem Vater - einem Rechtsanwalt - dazu missbraucht wurden, vor Gericht als falsche Zeugen aufzutreten.
Sie sagten aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Vater in mein Haus eingedrungen seien und dort zum Stundenlohn von 45 EURO netto Müll entsorgt hätten, so dass ich zu einer Zahlung vom 8.500 EURO wegen angeblicher ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt wurde.
Tatsächlich waren diese beiden Sohne weder auf meinem Grundstück noch handelte es sich um Müll, sondern um meinen gesamten Hausrat, den der Vater gemeinsam mit einem mir unbekannten Rollkommando fortgeschafft hatte.
Letztlich handelte es sich bei dieser "Müllentsorgung" tatsächlich um einen Einbruch mit der Vernichtung und Entsorgung meines gesamten Haushaltes.
Da eine strafrechtlich Verfolgung nicht in Frage kommt, will ich eine Zivilklage einreichen, bei der ich alle drei – den Vater und seine beiden Söhne - wegen dieser Entwendung meines gesamten Haushaltes im Wert von 55.000 EURO zur Schadenersatzzahlung verklagen möchte.
Schließlich haben beide Söhne als Zeugen ausgesagt, dass sie an dieser illegalen Hausleeräumung beteiligt gewesen sind..
Gibt es Möglichkeiten die Adresse der Täter trotz Auskunftsspeere zu erfahren ?
P-S.: Da der Haupttäter – hier der Vater - gleichzeitig der Sohn des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes vor Ort ist, kommt eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage..Entsprechende Strafanträge sind bereits ergebnislos gestellt worden,
6 Antworten
Eine Klage kann auch öffentlich zugestellt werden, wenn der Aufenthalt einer Person unbekannt ist.
Gerichte haben Zugriff auf die Meldedaten
Hinweis auf weitere Möglichkeiten der Sperrung von Daten:
Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren weisen wir Sie darauf hin, dass Ausforschungsmöglichkeiten Dritter weiterhin bestehen und Sie weitere eigene Schutzmaßnahmen ergreifen können!
Ihre persönlichen Daten sind nicht nur bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hinterlegt, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert. Diese könnten zum Beispiel das Finanzamt, das Jugendamt oder das Gericht sein. Fragen Sie auch dort einmal nach, ob gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten bestehen. Die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen Registern, wie dem Ausländerzentralregister, dem zentralem Fahrzeugregister, bei Versicherungen oder Telefonanbietern gehören ebenso dazu.
Gerichte mögen zwar Zugriff auf die Meldedaten haben. In meinem Fall hat das Gericht aber kein Interesse an einer Ausforschung der Meldedaten. Meine Klage wird von der Justiz als unerwünscht angesehen, so dass sich auch kein Anwalt vor Ort findet, der dieses Mandat übernehmen möchte.
Meine Frage ist nun: Gibt es bereits Verwaltungsgerichtsentscheidungen, mit denen ein Gericht dazu gezwungen wurde, eine Adresse von Amts wegen zu ermitteln ?
Wenn der Vater Rechtsanwalt ist, gibt es doch von ihm eine öffentliche Anschrift, darüber könnten dann auch die Söhne geladen werden, soweit das Bürgerbüro die Herausgabe der Anschriften verweigert. Notfalls könnte die Zivilkammer auch die Anschriften beim Bürgerbüro anfordern. Kannst Du denn selbst klagen oder brauchst Du zur Antragstellung einen Anwalt, dieser kann auch die Anschriften besorgen.
Aufgrund der Klagehöhe von 55.000 EURO besteht Anwaltzwang. Aufgrund eines ähnlichen Falles, weiß ich, dass das Gericht die Bearbeitung einer Klage abgelehnt hat. Denn niemand kann eine Zivilkammer zu einem Handeln zwingen.
In diesem Fall ging es um einen Betreuungsbetrug, bei dem sich der bei der Zivilkammer hoch angesehene Berufsbetreuer mittels Auskunftssperre dem gerichtlichen Zugriff entzog.
Dir ist klar, dass diese Story ziemlich abenteuerlich klingt?
Das mag wohl so sein. Offensichtlich läuft nicht immer alles so, wie das in den Glanzbroschüren der Justiz dargestellt wird.
Auskunftssperre ein und stehlen sich auf dieses Weise aus der Verantwortung."
Das gilt NICHT für strafrechtlich relevante Ermittlungen! Hier gibt es eine Auskunftspflicht. EDIT. zivilrechtlich wird es aber sehr schwer, aber ist die Adresse wenigstens per se anderweitig bekannt? Oder scheitert es an den Ermittlungen?
Es scheitert an den Ermittluingen, da der Täter zufälligerweise auch gleichzeitig der Sohn des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes ist und dieser zudem seine Ausbildung im hiesigen Gericht absolviert hat.
Von den 200 Anwälten an meinem Ort will sich niemand mit der Justiz anlegen,.