Adresse ummelden auch wenn ich es noch nicht bewohen kann?
Hallo, ich habe abrupt eine Zusage für meine erste eigene Wohnung bekommen. So, jetzt habe ich leider keine Möbel. Kein Bett, kein Kühlschrank..nichts. Habe bzw. wohne noch bei meinen Eltern. Das Bett was ich bestellen wollte, steht Lieferengpass also 4-6Wochen. Auf dem Wohungsgeberschein steht Heute 30.5. Einzugsdatum. Jetzt war ich im Meldeamt, meine Adresse ummelden und man sagte mir solange ich dort nicht wohnhaft bin "schlafen" können die mich nicht so einfach mit der neuen Adresse ummelden. Und dazu sagte er wir haben eine Kulanz von 3 Monaten zum melden (Je nach Bundesland wohl anders) . Ich hatte gelesen von innerh. 2 W Meldefrist bei nicht melden Bußgeld 500€
D.h ich muss halt solange warten bis das Bett Habe ja keine andere Wahl. Oder ich sage ich wohne da schon :( Sonst muss ich das Bußgeld bezahlen nach 2W nicht melden. 🥺 Oder was schlägt ihr vor?
3 Antworten
Darin muss das EINZUGSDATUM du übertragen werden und nicht das Datum des Mietvertrages. Er darf auch da auch nicht weigern. Wenn du faktisch erst später einziehen kannst, MUSS er das anpassen. Weigert er sich, kann er ein Bußgeld bekommen.
Bußgelder für die verspätete Anmeldung deinerseits können bis zu 1.000 EUR Kosten. Und wie viel es genau ist, ist in jeder Stadt anders und nicht in jedem Bundesland.
Du kannst noch nicht umziehen, weil für die neue Wohnung noch keine Möbel da sind. Beim Meldeamt hat man gesagt, dass eine Ummeldung erst möglich ist, wenn die Wohnung bezogen wurde. Solange Du noch an Deiner alten Adresse wohnst (sich "dein Lebensmittelpunkt" dort befindet), ist das Dein Hauptwohnsitz.
Laut Bundesmeldegesetz kann es ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen, wenn jemand seinen Wohnsitz nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug anmeldet.
Wieso solltest Du also ein Bußgeld zahlen müssen? Die neue Wohnung ist noch nicht Dein Hauptwohnsitz. Das ist sie erst, wenn es beim Einwohnermeldeamt eingetragen ist. Bis jetzt bist Du nur Mieter, aber nicht Bewohner.
und da steht Mietbeginn ist der 1.6.22 somit wird die Miete abgezogen
Jetzt war ich im Meldeamt, meine Adresse ummelden und man sagte mir solange ich dort nicht wohnhaft bin "schlafen" können die mich nicht so einfach mit der neuen Adresse ummelden.
Das ist Unsinn. Ausschlaggebend ist die Wohnungsgeberbescheinigung, bzw. das Datum darauf.
Es heißt ja Wohnungsgeberbescheinigung und nicht Wohnungsnutzungsbescheinigung.
Ob Du wirklich dort schlafen kannst, ist irrelevant, bzw. kann das Einwohnermeldeamt gar nicht prüfen. Allerdings musst Du eben deinen Hauptwohnsitz dort anmelden.
Wobei der Vermieter niemals weiß, wann der Mieter tatsächlich einzieht. Da ist es in der Praxis Gang und Gäbe, dass diese Bescheinigung mit Übergabe erfolgt.
Und ja, das mit dem Schlafen ist theoretisch korrekt, da das BMG von einem "Einzug" spricht, aber theoretisch kann ich mir auch eine Matratze in die Wohnung legen und dort "wohnen".
Wir händigen tagtäglich ca. 10 solcher Meldebescheinigungen aus. Unser Meldeamt hat noch nie nachgefragt, ob man dort tatsächlich schon ein Bett drin stehen hat, weil es eigentlich egal ist.
Wobei der Vermieter niemals weiß, wann der Mieter tatsächlich einzieht.
Das ist einzig und allein Problem des Vermieters. Und die Praxis dazu ist in einigen Fällen eben falsch und manchmal auch ordnungswidrig.
aber theoretisch kann ich mir auch eine Matratze in die Wohnung legen und dort "wohnen".
Ja dann schläfst du auch dort. Dahinter steht immer die Absicht der einziehenden Person.
Unser Meldeamt hat noch nie nachgefragt, ob man dort tatsächlich schon ein Bett drin stehen hat, weil es eigentlich egal ist.
Natürlich fragen die nicht nach. Aber wenn der Bürger bei uns Amt sitzt und sagt, dass er noch gar nicht drin wohnt, fragen wir natürlich genauer nach, und lehnen die vorzeitige Anmeldung ab.
Das ist leider falsch.
Maßgeblich ist das Einzugsdatum. Und ohne Möbel etc kann man nicht einziehen. Das mit dem "schlafen" ist richtig.
Der Wohnungsgeber muss die Bescheinigung ändern. Er hat dort offensichtlich fälschlicherweise das Datum des Mietvertrages eingetragen.
Das falsche Ausfüllen der Bescheinigung kann für den Vermieter auch ein Bußgeld bedeuten.