Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

Themen

-verschiedene Hauptwohnsitze für Anmeldung zum Kita Platz an Studiumsort nötig

- Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen

Bisherige Situation

Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Kind geht in Kita in A

Zuständiges Finanzamt: FA in A

Neue Situation durch geplanten Umzug:

Das Ehepaar wird nach B innerhalb eines Jahres umziehen. Es gibt einen Kitaplatz in B, der bereits vor Umzug nach B in Anspruch genommen werden soll. Da die Mutter in B studiert, kann sie ihren Hauptwohnsitz in B anmelden und so unter der Woche in B leben. Mit dem Hauptwohnsitz kann die Mutter das Kind auch erst in B in die Kita anmelden.

Das Wochenende verbringen die Eheleute in A, wo der Vater aus privaten Gründenen seinen Hauptwohnsitz behält.

In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten, wie die Anmeldung zum Kitaplatz zeigt. Obwohl das Kind gegenwärtig noch in A in die Kita geht, wäre durch das Studium in B der Mutter eine Anmeldung in B sinnvoll.

Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A. Die Mutter würde ihren Hauptwohnsitz in einem Zimmer (WG) in B beziehen, das Kind geht in B zur Kita.

Fragen

1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?

2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich? (Die Mutter ist Studentin und verdient noch kein Geld):

a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?

b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?

c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?

3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eltern der Mutter wohnen ebenfalls in A)

4. Ist es möglich, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Kind in B als Hauptwohnsitz zu beziehen (reicht die Begründung des Studiums aus?), wenn die Mutter sich von Montag bis Freitag in B aufhält?

Danke!

Recht, Anwalt, Familienrecht, Einwohnermeldeamt, Jura, Melderecht, Meldegesetz
habe keine vermieterbescheinigung, muss mich aber wegen schulplatz der tochter ummelden?

meine frage ist wahrscheinlich thematisch voll am thema vorbei, aber ich bin verzweifelt und weiss mir einfach keinen anderen rat.

ich habe mit meinen kindern, fast 10 und fast 2 immer im haus meiner eltern gelebt. ich war recht unselbstständlich weil man immer alles für mich erledigt hat. ich hatte da also ein sehr bequemes leben.

allerdings hiess dies auch das ich nicht gross raus durfte. wenn ja , dann sag auf welchem spielplatz ihr seit etc. woanders hinfahren ? unmöglich. von meinem hart4 und kindergeld sollte ich bis auf 350 euro de ich behalten durfte alles abgeben.

von dem geld musste ich dann halt leben. auch meine grosse bekam alles immer mehr mit. brachte ich sie zur schule und kam nicht genau zwanzig minuten später zu hause an, klingelte das telefon.

wo bist du so lange etc? gleichzeitig aber war ih immer die dumme. es wurde sich angeregt unterhalten, ich betrat den raum - stille. mein toller bruder mach ja seinen master. der hat ja was aus sich gemacht, der erwirklicht sich ja, der ist fleissig, der hat was geleistet.

dann der blick auf mich....naja aber es kann nicht jeder etwas aus sich machen. hätte ich mir mit den kindern nicht so ein ei geschossen, dann wäre aus mir vielleicht auch etwas geworden.

dann lernte ich meinen freund kennen. leider wohnen wir 300 km weit auseinander. ich sagte ihm das ich langsam nicht mehr kann. zu dem zeitpunkt waren wir freunde. vatertag dann, als meine eltern campen waren, packte ich ein paar klamotten und fuhr mit dem ice zu ihm. er ist so toll zu den kindern.

hier lacht auch die grosse endlich mal. es ist wie ein freieres leben. einfach toll so ganz anders. meine eltern meldetet sich ich solle zurück komme , ansonsten würden sie die papiere..die ich leider auf dem tisch vergass..vernichten.

ich fuhr nicht

rief statdessen die schule meiner tochter an und erkläte die situation.der rektor sagte ist ok, bis dienstag könne er die füsse stillhalten, dann müsste e es allerdings melden, da er dazu verpflichtet ist.

johanna müsse entweder zurück, da schulpflicht der ich müsse hier her verziehen. zurück geht einfach nicht. es geht da nicht nur mir sondern auch den kindern schlecht.

also die idee hier ne gemeinsame wohnung suchen, ummelden, johanna hier beschulen lassen

klingt leider zu einfach

für diese wohnung bekomme ich vom vermieter keine einzugsvestätigung, da dieser keine kinder her möchte

die wohnungsbesichigung gesern war eine katastrophe. nun lass ich im internet, dass man seit november zum ummelden eine einzugsbestätiging des vermieters brauchen würde.

eine schule haben wir auch schon gefunden. diese braucht zur schulanmeldung ..die ummeldungsbescheinigung, die grburtsurkunde,eine negativbescheinigung vom jugendamt. letzte zeugnisse

und genau da beisst sich die katze im schwanz. wenn ich diesen vermieterzettel nicht habe, keine ummeldung. ohne ummeldung keine schule.

ich weiss nicht weiter. zurück gehen ist keine option.

muss die schule sie nicht beschulen für eine kurze zeit b

Mietrecht, Einwohnermeldeamt, Schulrecht
Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.

Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.

Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)

Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?

Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.

Wohnung, Berlin, Einwohnermeldeamt, Strafe, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung
Nicht umgemeldet, gibt das ärger?

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen! Meine Freundin hat sich vor 2 Wochen von mir getrennt und ist zu ihren neuen Freund gegangen (er wohnt alleine, seine Wohnung wird vom Amt bezahlt). Ich meinte zu ihr das sie sich bitte bei unserem Rathaus abmelden soll, später meinte sie, sie war dort aber sie kann sie nicht "abmelden" sondern muss sich in der Stadt bei ihrem neuen Freund im Rathaus "ummelden", ihre Post die her kommt lasse ich immer zum Absender zurück gehen! Allerdings kann sie sich dort nicht ummelden, weil erstens der Vermieter ihres Freundes davon nichts weiß das sie da lebt und zweitens weil keiner beim amt Bescheid weiß das sie dort Wohnt, das Amt weiß noch nichtmal das sie von mir weg gezogen ist, geschweige das sie schwanger ist (sie bezieht hartz 4). Meine Frage ist, wie lange hat sie zeit zum ummelden? Was könnte auf sie zukommen weil sie dem Amt das nicht gemeldet hat und jetzt auch wirklich nicht erreichbar ist von den Behörden (Amt, Landkreis ect.). Und dann noch, das beide das Amt bescheißen weil beide ja den Regelsatz beziehen, ja aber jetzt in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben und das Amt davon aus geht, dass nur er dort wohnt!? Kann ich sie denn irgendwie bei mir selber abmelden? Und wenn ja, ist sie dann ja nirgends gemeldet, könnte das ein bösen Nachteil für sie geben? Vielen Dank schonmal :)

Mieter, Vermieter, Post, abmelden, Arbeitsagentur, Bedarfsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Hartz IV, Jobcenter, ummelden, Rathaus, landkreis
Wie u Wo finde ich meinen Halbbruder?

Hallo Community, ich bin seit Jahren auf der Suche nach meinem Halbbruder. Seit dem Tod meines biologischen Vaters letztes Jahr, habe ich nun noch einige Informationen über ihn von meiner Mutter erhalten. Ich weiß bis heute leider nicht wo er aktuell wohnt, Telefonnummer finde ich nicht und in sozialen Netwerken (Facebook, Stayfriends etc.) ist er auch nirgends zu finden. Er ist einfach völlig unsichtbar.

Ich habe schon Menschen aus dem Wohnort via Facebook angeschrieben und gefragt. Ich denke er wohnt noch dort in dem Ort. Selbst nach dem Tod meines Vaters müsste eigentlich ein Kontakt zwischen meinem anderen Halbbruder und dem gesuchten bestehen. Leider meint auch er, dass er keinen Kontakt hat.

Ich muss gestehen dass es mich schon sehr belastet inzwischen. Ich hab noch einen Bruder den ich so sehr kennenlernen möchte. Ich möchte nicht dass es so endet wie bei meinem Vater. Bevor ich ihn sehen treffen und kennenlernen konnte ist er verstorben :(

Meine Idee war jetzt das Einwohnermeldeamt in dem Ort anzuschreiben via Brief?? Ich wohne nicht dort und komme auch nicht so schnell dahin. Kann mir jemand sagen ob das möglich ist per Brief eine Antwort über den Aufenthalt des Gesuchten zu bekommen? Bin immerhin die Schwester. Das kann man ja nachweisen. Muss man da Dokumente mit schicken?? Weil dann könnte doch jeder kommen?

Meine Idee war eventuell die Kopie von meinem Personalausweis und eine Kopie der Urkunde der Erbausschlagung von meinem Vater also.

Wie formuliert man so einen Brief?

Würde das was bringen?? Ich weiß sonst einfach nicht mehr wie ich es noch machen könnte. Habe Geburtsdatum meines Bruders, die Anschrift an der er mal wohnte. Das war zu DDR Zeiten.

Ich danke euch ganz herzlich für Hilfe.

Familie, Personen, Ahnenforschung, Einwohnermeldeamt
18, arbeitslos, zuhause rausgeschmissen - obdachlos?

Hallo, ich habe leider nichts zu meinem Problem im Internet gefunden, deswegen hoffe ich hier auf Hilfe. Ich bin 18, derzeit arbeitslos aus gesundheitlichen Gründen (psychischen Erkrankungen) & bin vor 2 Wochen zuhause rausgeschmissen wurden. Ich wohne seitdem bei meiner Cousine & ihren Freund in einer 2-Raumwohnung mit meiner Katze. Dies ist natürlich keine Dauerlösung, also wollte ich Unterstützung beim Amt beantragen. Heute hatte ich endlich einen Termin beim Jobcenter, der für meinem noch im Perso eingetragen Wohnsitz zuständig ist, die konnten mir aber leider nicht helfen, weil ich zurzeit in einem anderen Landkreis "wohne". Mir wurde dort gesagt, ich müsste mich erst "ohne festen Wohnsitz" beim Einwohnermeldeamt anmelden & dann könnte ich Anträge auf Alg 2 & eine Unterkunft stellen. Also bin ich heute gleich nach dem Termin zum Einwohnermeldeamt, ohne Erfolg. Ich wurde wieder weggeschickt. Die Dame dort hat so getan als ob sie von der ganzen Sache noch nie was gehört hätte. Ich solle zum Sozialamt, die würden mir helfen. Ich hatte mich schon mal auf einem anderen Jobcenter erkundigt, das für den Landkreis zuständig ist, in dem ich mich gerade aufhalte. Die Dame dort meinte, dass ich erst den Alg 2 Antrag stellen solle & mich danach erst ummelden soll. Langsam bin ich echt verzweifelt, überall wird man weitergeschickt & jeder erzählt einem etwas anderes. Ich hoffe hier kennt sich jemand mit dieser Thematik aus & kann mir weiterhelfen, ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, Jobcenter, obdachlos, Sozialamt, Unterkunft, wohnungslos
Nach Hochzeit: Personalausweis vor oder nach der Reise beantragen?

Hallo zusammen,

wir haben am Wochenende geheiratet und bedauerlicherweise habe ich jetzt erst erfahren, dass man den neuen Personalausweis meiner Frau auch schon vorher hätte beantragen können. Nun reisen wir bereits in 5 Tagen in die USA und ich war davon ausgegangen, dass wir aufgrund der knappen Zeit zwischen Heirat und Reise ohnehin keinen neuen Personalausweis für meine Frau bekommen würden und daher mit ihrem Mädchennamen reisen müssen.

Ich werde morgen zum Standesamt gehen und mir eine beglaubigte Kopie der Hochzeitsurkunde auf Deutsch und Englisch ausstellen lassen - zur Sicherheit. Die einzige Frage, die sich mir noch stellt:

Ist es sonderlich klug noch am Freitag (vorher schaffen wir nicht, da sie kurzzeitig noch vorher auf Reisen ist) zum Einwohnermeldeamt zu gehen und einen neuen Personalausweis zu beantragen? Ich meine, einerseits wäre es sinnig, damit wir kurz nach dem Urlaub den neuen Ausweis bekommen, aber andererseits fürchte ich, dass der Ausweis einen Tag vor der Abreise doch noch ungültig gestempelt wird oder dergleichen. Nach der Reise (heute in knapp vier Wochen) zum Standesamt zu gehen wäre bezüglich der Reise zwar sicherer, nur würde ich vermuten, dass vier Wochen nach der Hochzeit nicht mehr der Definition von "zeitnah" entspricht und wir mit einem erhöhten Bußgeld rechnen müssten.

Also, was denkt ihr? Kann man da sorglos vorher noch hingehen oder sollte man es lieber nach der Reise erledigen?

Reisepass, Personalausweis, Hochzeit, USA, Einwohnermeldeamt, ESTA

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