Wie verweigere ich dem Einwohnermeldeamt die Herausgabe meiner Adresse an Dritte?
Wenn jetzt jemand meine Adresse herausfinden möchte, kann er ja für wenige Euronen eine Anfrage beim zuständigen EMA über mich stellen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass man diese Auskunft verweigern kann. Wie erkläre ich dies dem EMA?
4 Antworten
Das musst du gut begründen können.
Gegenüber Gläubigern und Unterhaltsberechtigten wird die Ausgabe der Adresse aber nicht verhindert.
Aber nicht, wenn die Adresse gesperrt ist.
Dann brauchst Du Gründe und musst diese auch nachweisen.
Nein falsch. Andersrum. Du musst begründen warum du deine Adresse sperren lassen willst.
Das Bundesmeldegesetz sieht keine gesonderte Begründung des Auskunftsersuchens bei vorliegen einer Auskunftssperre vor.
Besonderte Begründungen sind nur vorzubringen und nachzuweisen, wenn man mehr als nur vollständigen Namen und Adresse der gesuchten Person haben will.
Ja, sicher musst du begründen, warum man eine Sperrung möchte.
Wenn die Adresse begründet gesperrt ist, muss man ein Grund haben um sie trotz Sperre zu erhalten.
Wenn die Adresse begründet gesperrt ist, muss man ein Grund haben um sie trotz Sperre zu erhalten.
*seufz* zum Zweitenmal... Nein dass musst du dann nicht!!
§ 51 Bundesmeldegesetz... Da ist alles rund um die Auskunftssperre geregelt. Kannst dir gerne durchlesen. Da steht nichts von einer Begründung bei einer Sperre.
In § 44 des Bundesmeldegesetzes steht alles rund um eine Melderegisterauskunft und wie die zu beantragen ist und so. Und auch hier steht nichts zu einer gesonderten Begründung. Nur gewerbliche Zwecke muss man näher angeben, aber auch nicht nachweisen.
Ich arbeite im Meldeamt und weiß wovon ich rede.
Ja und wenn der Unterhaltsberechtigte wen sucht, der untergetaucht ist, dann muß er wo suchen? Gibt es ein Zentralregister oder schreibt der suchende Anwalt systematisch alle Ämter an? (z.B. von Nord nach Süd)
So wie ich das verstanden habe, kennt die Adresse aber nur das zuständige EMA. Wenn ich jetzt in Hinterfurzhausen lebe, können sie dann meine Adresse herausfinden?
Ja. Natürlich. Jemand, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, der bekommt Deine Adresse trotzdem.
Ohne Ansprüche Düfte das auch nicht an Verwandte gegeben werden.
Aber Deine Eltern und Kinder haben immer einen Anspruch.
Da gibt es Formulare beim Bürgerbüro / Gemeinde
Die musst halt ausfüllen.. Machte ich vor 3 Wochen erst auch
Auf zum Meldeamt, die werden dir sagen wie du das machen mußt.
Laut dem Bundesmeldegesetz kannst du eine Auskunftssperre beantragen wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit usw. für dich vorliegt.
Das hat aber auch nur zur Folge, dass du angehört wirst vom Amt bevor die deine Adresse rausgeben. Kann das Amt nach deiner Anhörung ausschließen, dass eine Gefahr für dich vorliegt, erteilen die dennoch die Auskunft.
Das Amt entscheidet immer nach Aktenlage, und könnte daher auch Auskünfte erteilen, selbst wenn du dies verweigerst.
Viele wollen pauschal Auskünfte sperren lassen. Dies ist aber per Gesetz nicht möglich.
Beispiel:
Die beantragst eine Sperre wegen häuslicher Gewalt durch deinen Ex.
Jetzt will ein Inkassobüro deine Adresse weil du noch 100 EUR. Offen hast. Jetzt kannst du bei der Anhörung die Auskunft untersagen wie du willst. Das Amt teilt denen deine Adresse mit. Wenn das Inkassobüro nicht grad deinem Ex gehört oder er nachweislich dort arbeitet wirst du Pech haben.
Ich bin bei meiner Putzfrau gemeldet. Wohne aber woanders. Sie würde meine Adresse nicht rausrücken. Sagen, sie wisse nicht wo ich bin. Vielleicht bei der neuen Freundin?
Um das mal zu korrigieren... Wenn man von wem eine Adresse haben will muss man das nur begründen wenn man es aus gewerblichen Gründen macht. Da spielen berechtigte keine Rolle!!