Kann jeder über eine Einfache Melderegisterauskunft die vollständige Anschrift einer anderen Person erfahren, sofern Name und Wohnort bekannt sind?
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Einwohnermeldeamt
Jeder kann über jeden ohne weiteres eine Auskunft über seine Adresse bekommen.
Geregelt ist das in § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Du musst nur angeben ob du die Auskunft aus privaten oder gewerblichen Gründen haben möchtest, und, ob du die Auskunft für die Direktwerbung oder den Adresshandel benutzen willst. Einen eventuellen gewerblichen Grund musst du näher angeben.
Ein berechtigtes Interesse an der Auskunft ist NICHT darzulegen, bzw. von Nöten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wenn du ein berechtigtes Interesse hast, dann geht das.
Das können z.B. Schulden sein, oder eine festzustellende Vaterschaft, oder es geht um ein Erbe.
Ja sicher, das ist ja der Sinn einer Meldeauskunft
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, kann er, sofern kein Sperrvermerk im Mederegister steht.
Und wenn eine wahllose Person ohne berechtigten Grund nachfragt?