Hey Leute,
ich möchte wissen, was ein „aktuelles Litchbild“ aus juristischer sicht ist.
Der Kontext ist: Einige beim Einwohnermeldeamt legen das anscheinend unterschiedlich aus. Einige Bilder werden trotz desselben Erscheinungsbildes nicht angenommen wenn sie älter als 6 Monate sind.
Allerdings sieht es die passverwaltunsvorschrift nicht so. Dort wird es nach 6.2.1.1 nicht nach zeitangaben ausgelegt.
Es betrifft Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
Gibt es dazu Urteile oder bekannte Auslegungen? Habt ihr vielleicht selber Erfahrung damit?
Bitte nur ernste Antworten.