Darf mein Arbeitgeber ein Foto von mir online stellen, ohne das ich das will?

 

Moin 

Als ich gestern morgen zu Arbeit gekommen bin, wurde uns erzählt das ein Fotograf kommt und ein Gruppenfoto von uns zu machen, das dann auf der Webseite der Firma online gestellt wird.

Ich war, 

1. da gegen das von mir ein Foto gemacht wird.

2. schon gar nicht will ich das ein Foto von mir, oder wo ich mit drauf bin im WWW veröffentlicht wird.

Das habe ich dann der Person mit geteilt, die uns da rüber informierte. Die Person antwortete mir das alle mitmachen müssen! Als es dann so weit war und sich alle versammelt haben, bin ich an meinem Arbeitsplatz geblieben und habe weiter gearbeitet. Darauf hin wurde ich in einem Ton gebeten zu kommen, das ich mich genötigt fühlte dort teil zu nehmen und habe mich auch nicht getraut wieder Worte zu geben. Nicht das ich nicht nein sagen kann, oder gar meine Meinung nicht vertreten kann,aber leider ist mein direkter vorgesetzter ein Mensch der ausrastet, rot anläuft im Gesicht und nur noch schreit. Gut das ist sein Problem aber ich kann mit dieser Eigenschaft (was für mich eine Unart und absolute Frechheit ist) nicht um und Kusche.


 

Nach Feierabend bin ich dann zum Chef und habe ihm gesagt das ich das nicht wünsche.

Er meinte dann das er das verstehen und die Frage ob ich von der Polizei gesucht werde.......


 

NEIN!!!


 

Natürlich nicht.....

 


 

Datenschutz, Arbeit, Foto, Nötigung, Persönlichkeitsrecht
Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung
Datenschutz - darf mein Autohaus Auskünfte an den Privatkäufer geben?

Hallo zusammen!

Meine Situation: ich habe mein Auto privat an einen Privatläufer veräußert. Der Wagen hat zu dem Zeitpunkt einen sichtbaren Defekt gehabt, der dem Käufer bekannt ist und im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht, hat sich den Wagen genau angeschaut und dann gekauft. Nach einem Gebrauchtwagencheck hat er nie gefragt, ich hätte aber nichts dagegen gehabt.

Jetzt ruft mich der Käufer ständig an und behauptet, dieses Teil sei defekt und das nächste und so fort. Ich weiß noch nicht, was er damit bezweckt, fürchte aber, er will darauf hinaus, daß ich schadensersatzpflicht werde.

Bezüglich des bestehenden Defektes habe ich bei meinem BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, den der Käufer bekommen hat. Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß. Davon weiß der Käufer nichts. Man bietet ja kein Auto an und erwähnt, was alles möglicherweise kaputt sein könnte, ohne konkreten Hinweis darauf.

Meine Befürchtung lautet nun, daß der Läufer den Händler anruft und nach dem Auto befragt, der Händler ihn daraufhin von seiner Meinung bezüglich des Autos in Kenntnis setzt. Frage: darf der Händler das überhaupt? Darf er die Korrespondenz mit mir an einen Käufer weitergeben? Erlaubt das der Datenschutz?

Datenschutz, Autokauf, Autoverkauf

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