Bekommt das "Opfer" eine Schlägerrei meine Adresse raus, wenn es Anzeige erstattet?

Hallo!

Am Wochenende wurden ein Freund und ich von 2 Schlägern angegriffen. Sie rempelten uns an und als wir sie anschauten, fingen sie gleich an uns zu schlagen. Besser gesagt, sie versuchten es. Mein Kumpel und ich konnten uns erfolgreich wehren und unsere "Gegner" trugen einige Blessuren im Gesichtsbereich davon (auf den ersten Blick nichts ernsthaftes..dickes Auge, Nasenbluten...). Wir wurden auch ziemlich schnell von der Security getrennt und die Polizei kam dazu. Aufgrund des ersten Eindruckes (wir hatten nichts abbekommen und waren betrunken) wurden mein Kumpel und ich als Täter vernommen. Die "sogenannten" Opfer erstatteten Anzeige gegen uns uns drohten uns beim Rausgehen, leise, so dass nur wir es hören konnten, an, dass sie uns zuhause auflauern werden und dann abstechen. Da es sich um ziemlich aggresive Südländer handelt, nehme ich diese Drohung ernst.

Nun meine Frage:

Die Polizei hat ja unsere Daten aufgenommen und die anderen haben Anzeige erstattet (mein Kumpel übrigens auch). Was passiert nun? Kommt irgendwann Post, in der man eine Einladung zu einer Aussage bekommt und steht dort der volle Name oder gar die Adresse des "Prozess-Gegners" drinnen (also bei den anderen die Adressen von mir und meinem Kumpel?). Kann ich mich davor schützen?

Mir geht es weniger um mich, aber ich habe ein wenig Sorge um meine Familie!

Bitte helft mir!

Danke!

Datenschutz, Polizei, Anzeige
Datenschutz - darf mein Autohaus Auskünfte an den Privatkäufer geben?

Hallo zusammen!

Meine Situation: ich habe mein Auto privat an einen Privatläufer veräußert. Der Wagen hat zu dem Zeitpunkt einen sichtbaren Defekt gehabt, der dem Käufer bekannt ist und im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht, hat sich den Wagen genau angeschaut und dann gekauft. Nach einem Gebrauchtwagencheck hat er nie gefragt, ich hätte aber nichts dagegen gehabt.

Jetzt ruft mich der Käufer ständig an und behauptet, dieses Teil sei defekt und das nächste und so fort. Ich weiß noch nicht, was er damit bezweckt, fürchte aber, er will darauf hinaus, daß ich schadensersatzpflicht werde.

Bezüglich des bestehenden Defektes habe ich bei meinem BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, den der Käufer bekommen hat. Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß. Davon weiß der Käufer nichts. Man bietet ja kein Auto an und erwähnt, was alles möglicherweise kaputt sein könnte, ohne konkreten Hinweis darauf.

Meine Befürchtung lautet nun, daß der Läufer den Händler anruft und nach dem Auto befragt, der Händler ihn daraufhin von seiner Meinung bezüglich des Autos in Kenntnis setzt. Frage: darf der Händler das überhaupt? Darf er die Korrespondenz mit mir an einen Käufer weitergeben? Erlaubt das der Datenschutz?

Datenschutz, Autokauf, Autoverkauf

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