Darf die Nachbarin auf den Balkon starren?

Hallo!

Ich habe vor wenigen Monaten eine Wohnung im dritten Stock eines Wohnblocks bezogen, zu der auch ein Balkon gehört. Dieser grenzt, wie die Wohnung auch, direkt an die Wohnung und den Balkon des Nachbarn, die Balkone sind aber durch eine Mauer an den Seiten getrennt. Nun ist besagte Nachbarin mir aus unerklärlichen Gründen alles andere als wohlgesinnt und beschwert sich dauernd über alles mögliche; meistens sind diese Dinge total lächerlich, manchmal sogar komplett unbegründet. Zuletzt habe ich einen Brief der Hausverwaltung mit Androhung einer Klage erhalten, da eine Nachbarin gesehen haben will, dass die zwei Kaninchen, die ich auf dem Balkon halte, die Bausubstanz (Fliesen, Mauern usw) erheblich beschädigen. Dies ist nicht der Fall, ich habe sofort einen Angestellten der Hausverwaltung eingeladen, der mir bestätigte, dass der Balkon sauber und heile ist. Nun ist es ziemlich offensichtlich, dass jene Nachbarin nicht nur unangebrachte Neugierde zeigt, sondern sich auch noch an den Rand ihres Balkons gestellt und über das Geländer gebeugt und den Kopf verdreht haben muss, um überhaupt auf meinen Balkon zu schauen. Das wusste ich allerdings schon, als sie vor zwei Monaten schon einmal bei mir klingelte und mir erklären wollte, dass ich diese Schrauben da aber nicht bohren darf. Ich musste sie hinweisen, dass die Schrauben schon vor meinem Einzug in der Wand steckten und sie verschwand wieder.

Durch dieses Verhalten fühle ich mich in meiner Privatsphäre sehr verletzt und finde es unverschämt von ihr, sich so zu verrenken, nur um auf meinen Balkon zu starren und irgendetwas zu finden, womit sie mir ans Bein pinkeln kann. Darf sie das überhaupt? Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, mit welchem ich sie das nächste Mal konfrontieren kann? Denn mit sich reden lässt die Dame nicht und ich sehe es nicht ein, aus eigener Tasche auch noch einen Sichtschutz zu montieren, um mich vor ihr zu schützen.

Danke für alle Antworten!

Wohnung, Recht, Mietrecht, Privatsphäre, Klage, Nachbarn
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