Person A und B schreiben privat in einem Chatprogramm (WhatsApp). Person B besitzt Screenshots von Teilen des Chatverlaufes. Darf Person B diese an Dritte (Arbeitgeber von Person A) weitergeben um nachzuweisen, dass Person A sich arbeitsvertragswidrig verhält? Oder gibt es entsprechende Gesetze/Vorgaben die das verbieten?