Arbeitslosengeld nach Bundeswehr (FWDL)?

Hallo,

ich scheide heute aus der Bundeswehr aus, nachdem ich 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet habe. Bereits im Januar habe ich dies der Agentur für Arbeit gemeldet. Heute bekam ich eine E-Mail, dass ich umgehend bei der Agentur für Arbeit anrufen soll, da ich ab morgen vorerst arbeitslos sein werde. Was ich auch getan habe und daraufhin sollte ich Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc. angeben. Die Dame am Telefon fragte dann, ob ich denn sozialversichert war und wie ich meinen Lohnzetteln entnehmen kann, war ich das nicht, konnte ihr aber keine genaue Auskunft geben. Sie meinte, ich solle das abklären und morgen nochmal anrufen.

Mein Vorgesetzter sagte mir gestern, dass ich nach dem FWD Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Meine Unterlagen wie die Bestätigung über meine geleisteten Dienste etc. werden aber leider erst Ende April zugeschickt, weil aktuell niemand in meiner Kaserne ist. Daher weiß ich nicht, an wen ich mich da wenden soll. War jemand von euch nach dem FWD arbeitslos und weiß, wie das genau funktioniert? Ich habe absolut keine Ahnung...

(Anm. d. Red., falls relevant: ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mai, der wurde mir jedoch letzte Woche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gekündigt. Ber Arbeitgeber versicherte mir aber, dass ich, sobald sich diese Lage verbessert, sofort einen neuen Arbeitsvertrag bekommen werde... daher heißt es erst mal abwarten...)

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Offizierslaufbahn Fliegerischer Dienst?

Guten Tag Kameraden,

Ich hoffe hier eventuell auf kompetente Soldaten oder bereits Ausgeschiedene zu treffen, die mir bei meiner Frage weiterhelfen können.

Zum Eigentlichen:

Ich bin momentan Gefreiter und habe einen Laufbahnwechsel OA im Januar gestellt. Meine erste Wunschverwendung wäre Transportflugzeugpilot, die anderen beiden würden in Richtung Feldnachrichten/SanDienst als Offizier gehen. Jetzt zu meiner Frage: Und zwar gliedert sich das Auswahlverfahren eines Piloten ja in 3 Phasen. Phase 1 in Köln (Offizierseignung) und die anderen beiden in FFB soweit ich gehört hab. Für den Fall, dass ich eine Offizierseignung bekommen würde, aber zum Beispiel in Phase 2 wegen zu schlechter Augen rausfliege, kann ich dann irgendwie auf meine Eignung zurückgreifen indem dass ich in Köln Bescheid gebe und sage, dass ich nun für eine Stelle meines zweit oder dritten Verwendungswunsches bereit wäre?

Oder kann ich mir das wie folgt vorstellen, dass man dann sozusagen in Köln vor die Wahl gestellt wird, ob man mit Phase 2 und 3 weitermacht oder sich doch lieber gleich alternativ für einen seiner anderen Verwendungswünsche entscheidet? Wenn ich wegen zu schlechter Augen rausfliege, gibt es dann kein zurück und muss ich mich neu bewerben?

Ich danke im Voraus und hoffe, dass sich jemand findet, der sowas oder ähnliches schonmal erlebt hat oder sich mit sowas auskennt. Selbstverständlich hab ihn bereits versucht mir selber Informationen zu beschaffen, leider werde ich nicht fündig und würde mich über Kameraden freuen, die Erfahrung damit gemacht haben.

Horrido,

PzGren01

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