Ist die Wehrpflicht nicht verfassungswidrig?


04.03.2020, 10:25

Und da die Wehrpflicht nur für Männer und verstößt somit gegen Artikel 3 GG, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

8 Antworten

Jede Pflicht würde die extremistisch-liberale Vorstellung von Selbstbestimmung einschränken. Haben wir nun keine Pflichten? Viel Spass in so einer Gesellschaft.

Also die in Österreich verstößt gegen die Arbeitszeitgesetze (die beim Bundesheer nicht gelten) und ist verfassungswidrig weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verstößt, allerdings steht sie selbst auf Verfassungsrang.

In der europäischen Erklärung von Menschenrechten ist Zwangsarbeit auch ausdrücklich verboten, allerdings ist die Wehrpflicht explizit davon ausgenommen, was wohl darauf zurückzuführen ist dass damals fast alle europäischen Länder die Wehrpflicht hatten und keinerlei Bereitschaft hatten diese abzuschaffen.

Aus rechtlicher Sicht geht die Wehrpflicht konform, aber dass die Wehrpflicht defacto verfassungswidrig ist und gegen elementarste Menschenrechte verstößt und nur deswegen noch nicht abgeschafft werden musste weil sie explizit überall ausgenommen ist, sollte einem zu denken geben...

Meine Prognose: irgendwann in den nächsten 10 Jahren verschwindet sie in Österreich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine absolut überzeugende und fundierte, weil mit einer Vielzahl von Überlegungen untermauerte Argumentation. Bestechend.

Jetzt mal Klartext:

  1. Wo steht das von dir bezeichnete "Recht auf Selbstbestimmung"?
  2. Was steht da noch drin?
  3. Können Grundrechte möglicherweise eingeschränkt werden?

Meaglon 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 10:21

1. Recht auf Selbstbestimmung kann man mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Art 2 GG) gleichsetzen

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Es gibt in Deutschland keine Wehrpflicht mehr und es gibt kein Grundrecht auf Selbstbestimmung. Was Du meinst ist vermutlich die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG. Diese gilt jedoch nicht absolut und kann wie jedes andere Grundrecht eingeschränkt werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.

Meaglon 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 21:43

Natürlich gibt es das, man kann es aus Artikel 2gg Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit rauslesen

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VirageXO  03.03.2020, 21:45
@Meaglon
Natürlich gibt es das, man kann es aus Artikel 2gg Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit rauslesen

Hast du seine Antwort gelesen und verstanden...?

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Schestko  03.03.2020, 21:45
@Meaglon

Art. 2 I GG i.V. mit Art. 1 I GG. Aber auch hier ist ein Eingriff natürlich möglich, wenn er gerechtfertigt ist.

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Verstößt nicht gegen das Recht der Selbstbestimmung. Du meibst die allg. Handlungsfreiheit jedoch kein Verstoß.

Die Wehrpflicht ist zur Zeit nur ausgesetzt und kann wieder eingesetzt werden.

Gespräche sind intern wieder in Regierung ganz oben.