Schönheitsoperationen Bundeswehr?

7 Antworten

Selbstverständlich zahlt dein Arbeitgeber nicht dafür. Und du riskierst deine Tauglichkeit (für was auch immer), wenn die Methoden nicht zu den von deinem Arbeitgeber zugelassen Methoden zählen. Krankheitstage, die auf Komplikationen oder Ausheilungen zurückzuführen sind, führen regelmäßig zu Disziplinarverfahren, weil du deine Wehrfähigkeit vorsätzlich und zumindest leicht fahrlässig eingeschränkt hast. Eine Freistellung für Eingriff und Ausheilungen gibt es nicht.


Paulus123379 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 15:32

Und wo/wie lasse ich solche Eingriffe vornehmen? Geh ich zum Truppenarzt oder macht der das garnicht erst?

wiki01  01.04.2020, 15:37
@Paulus123379

Dein Arbeitgeber macht das nicht. Und somit auch nicht der Truppenarzt. Der darf das auch nicht, selbst wenn er das wollte.

Verdient man nicht genug, um das selbst zu bezahlen? Und nein das wird, wenn es nicht nötig ist übernommen.


wiki01  09.08.2020, 20:13
Und nein das wird, wenn es nicht nötig ist übernommen.

Und nein das wird, wenn es nicht nötig ist, nicht übernommen.

Tonis9706  10.08.2020, 20:11
@wiki01

Ich meine mal einen Artikel in der Art gelesen zu haben. Ein im Einsatz verunfallter Soldat hat im Hals/Nacken/Gesicht-Bereich starke Verbrennungen erlitten. Diese teilweise optischen Eingriffe wurden durch die Bundeswehr teilweise übernommen. Oder eben durch den Feldarzt ausgeführt.

wiki01  11.08.2020, 07:07
@Tonis9706

Mir ging es nur um deinen unglücklich formulierten Satz. 😆

Dass einem Soldaten, der im Einsatz verunstaltet wurde, kosmetische Operationen und Behandlungen bezahlt werden, ist denkbar.

schönheitsoperationen muss man grundsätzlich selbst zahlen ausser es besteht eine medizinische indikation.
und das wird die bundeswehr sicher nicht zahlen.
der soldat soll einsatzfähig sein und sich um seine gesundheit sorgen aber nicht zwingend gut aussehen ;-)
(und das fett wird dann schon mit sport weggebrannt... keine sorge!)

Moin, wie plant man denn Schönheitsop's (zB Fettabsaugen, Pickelentfernung etc) in der Bundeswehr?

Am besten gar nicht, denn die BW bezahlt das garantiert nicht und wenns schief geht und zu Krankheitstagen oder Untauglichkeit führt, musst du mit einem Disziplinarverfahren oder der Entlassung rechnen.

Für Schönheitsop´s musst du immer selber aufkommen.