Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?

am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?

Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?

Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.

Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla

Kann ich so vorgehen?

Rechtsanwalt, Recht, falschaussage, Klage, Rechtswesen, Vertragsrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.