Darf Betreute Strafantrag stellen?

Hallo Wissende!

Ich habe vor wenigen Wochen im Netz die Info gefunden jede Person dürfe bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Das hatte ich schon mal gemacht da ich bestohlen worden bin mehrfach. Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte meines Wissens nicht. Die Polizie nahm keine Fakten auf, weigerte sich mündlich den Tatort aufzusuchen, bei späteren erlittenen Straftaten weigerte sie sich Strafanzeige entgegen zu nehmen da angeblich Glaubwürdigkeit nicht vorhanden. Vorsprache beim Betreuungsgericht führte zu neuem Gutachten welches laut Aussage Gutachterin von der betreuenden Rechtsanwältin diktiert wurde. Mir nie ausgehändigt unter Bedrohuing an Leib und Leben durch zuständigen damaligen Richter und Betreuerin.

Würde die Möglichkeit bleiben zur Generalstaatsanwaltschaft zu gehen und mündlich dort immerhin vorzutragen unter Vorlage von Fakten. ABER auch meine jetzige Richterin hat mir nur erklärt ich sei in der Beweispflicht. Als ich erklärte ich könne doch zur Staatsanwaltschaft schüttelte sie den Kopf.

Nun habe ich auf vergleichbare Frage als Antwort gegeben man könnne immer zur Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Gilt dies bei Betreuung - Gesundheitsfürsorge als Strafantrag wegen Körperverletzung gegen Fachärzte erhoben werden sollte - Aufenthaltsbestimmungsrecht als erste Beschwerde gegen Betreuungsgericht. Welche nicht an das Landgericht weiter geleitet wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe ich mal versucht was schriftlich abzugeben und es kam keine Reaktion. Da schaffte ich allerdings die zugrunde liegende Geschichte alleine deswegen nicht da ich erst letzte Woche dies zur Kenntnis nehmen konnte. Akten wurden bis dahin verweigert in Vollständigkeit. Wie ich schon darlegte in anderer Frage habe ich eine Rechtsanwältin als Betreuerin die ich nicht kenne.

Ich suche rechtliches Gehör. Irgendwo, irgendwie. Bevor Dokumente vernichtet werden von den Tätern.

Recht, Betreuung, Jura
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.