Hundebetreuung.. Was ist als Stundenlohn angebracht?

8 Antworten

auch immer ans finanzamt denken und ein sogenanntes kleingewerbe anmelden (wenn sich der umfang deiner tätigkeit erweitern sollte), dafür brauchst du aber einen nachweis, dass du überhaupt "fähig" bist für die aufgabe (nach §11TschG,s.u.) ... außerdem mal über die haftung nachdenken und wie man das mit den hundehaltern verhackstücken kann... per pensionsvertrag o.ä.

Zitat:

"Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren Genehmigung nach dem TierSchG § 11 Abs. 1 Nr. 2 (tierheimähnliche Einrichtungen) und nach §11 Abs. 1 Nr. 3b (Handel mit Wirbeltieren)

Entgegen viel verbreiteter Meinung sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen! Wer fremde Tiere (z.B. Hunde, Katzen) pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung, so dass der Betrieb einer gewerblichen Tierpension oder das professionelle Arbeiten als Tiersitter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Wer daher eine Hundepension eröffnen oder als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten betreuen will, benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis. Es reicht somit nicht aus, einfach nur zum Gewerbeamt zu gehen."


xXSoDeliciousXx 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 18:27

Ist das denn auch nötig, wenn man den Hund (wenn überhaupt) 2 mal im Monat für ein paar Stunden zu sich nimmt?

Ansonsten beschäftige ich mich ja auch nur ab und an 2-4 mal im Monat mit dem Hund. Da kann man denke ich noch nicht von einem "Gewerbe" sprechen...

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aotearoa01  15.11.2012, 15:24
@xXSoDeliciousXx

Irgendwie hörte Deine Frage sich für mich so an als wolltest Du was größeres aufziehen!! Das mit der Haftung, wenn etwas passiert, ist in jedem Fall wichtig. Und dabei gilt auch immer: Wer schreibt, bleibt.. Auf mündliche Absprachen würde ich mich da nicht verlassen..

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du schreibst, dass die besitzer nicht viel geld haben, dann verhandelt doch uber einen pauschalbetrag pro monat, der fuer beide seiten akzeptabel ist.

ich hatte lange zeit einen pflegehund bei mir - der lief aber durch meine beiden anderen hunde quasi nebenher und auch bei der erzeihung dieses jack russells -(er kam mit 4 monaten zu uns) -halfen meinen hunde. der hund war taeglich 10 stunden bei uns und ich war mit moantlichen 150 euro einverstanden, weil es eben fuer mich keinen aufwand mehr machte - ob 2 oder 3 hunde...


xXSoDeliciousXx 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 00:33

Ja gut, ok. Ich habe aber keinen eigenen Hund, da meine Arbeitszeiten dies nicht zulassen.

Und da ist es schon ein unterschied, ob man einen oder keinen Hund bei sich hat. ;)

Ich möchte ja auch kein Vermögen damit verdienen, sondern mache das eher um Kontakt mit Hunden zu haben. Ein wenig Geld möchte ich aber allein schon wegen dem Aufwand haben, und ein wenig "Zubrot" ist auch nicht verkehrt.

Ich würde es auch anders "bezahlen lassen", ob ich nun Gassi gehe und dabei viel Trainiere oder ob ich den Hund ein paar Stunden bei mir habe.

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Guten Abend,

ich persönlich würde da keinen Festpreis pro Stunde ausmachen, da du ja verschiedene Leistungen erbringst, die -meiner Meinung nach- unterschiedlich bezahlt werden sollen.

Beim Spazierengehen bist du ja durchgehend mit dem Hund beschäftigst und solltest einen hohen Lohn bekommen. Wenn der Hund jedoch einen Tag bei dir ist, kannst du nebenbei was anderes machen und erbringst nicht die selbe Leistung pro Stunde - oder sehe ich das falsch ?!

Lieben Gruss, Schapunga :-)


xXSoDeliciousXx 
Beitragsersteller
 13.11.2012, 00:05

Also ich hatte auch daran gedacht, dass ich für das Gassigehen einen Stundenlohn festmache und für die Tagesbetreuung vielleicht einen "Tagessatz"...

Ich weiß aber nicht genau, wie hoch ich das da ansetzen kann...!?

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Schapunga  13.11.2012, 18:29
@xXSoDeliciousXx

Das kann ich dir leider auch nicht sagen, am besten sprichst du dich mit deinem Arbeitgeber ab... :-)

Lieben Gruss!

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Ganz sicher hast Du einen Gewerbeschein, oder nicht?

In einer mir bekannten Einrichtung ist der Preis für eine ganztägige therapeutische Betreuung auf 25,00 Euro festgelegt.

Die Sozialisierung eines Hundes erfolgt ebenfalls jeweils ganztägig von morgens bis abends und der Preis dafür ist auf 60,00 Euro je Tag und Hund festgelegt.


aotearoa01  13.11.2012, 14:54

boah, heftig, muss ich unbedingt meinem letzten arbeitgeber stecken, dass die sozialisierung bei euch extra kostet, das ist bei denen inklusive in der gruppe für 14€ am tag.... ;)

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xXSoDeliciousXx 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 18:36
@aotearoa01

Nein ich habe keinen Gewerbeschein, da ich das ganze nicht als Gewerbe betreibe.

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Rosenherz  26.04.2013, 23:06
@xXSoDeliciousXx

Du darfst dabei allerdings nicht vergessen, dass man bei diesen Preisen (die Delveng da anspricht) sich auch wirklich mit Hunden auskennen sollte und entsprechende Kurse oder Ausbildungen nachweisen können muß. Als Nebenverdienst für einen Laien ist ein Hundeprofi bestimmt kein Maß...

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Nun ja ich würde ja einen humanen Preis verlangen, vorallem weil die Besitzer über wenig Geld verfügen. Das niedrigste das du pro h verlangen solltest, wäre 5€. Ihr könnt euch doch auch auf eine monatliche Bezahlung einigen.

LG


xXSoDeliciousXx 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 18:29

Eine monatliche Zahlung ist in dem Sinne schwer durchsetzbar, dass die Betreuung ja sehr unregelmäßig ist. Es wird ja nicht festgelegt, an welchen Tagen ich den Hund wie lange beschäftige...

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