BesuchsVerbot im Pflegeheim?!?!?

6 Antworten

Diese Konstellationen gibt es leider viel zu oft. Leider sind die Angaben etwas widersprüchlich, Es ist jedenfalls nicht zu erkennen, wer wen wie beeinflussen möchte. Geistig fit zu sein und nicht mehr wissen, dass man ein ellenlanges Schriftstück unterzeichnet hat, widerspricht sich doch wohl.

Ich sage mal voraus, dass diese Konstellation geradezu auf ein Betreuungsverfahren vor dem örtlichen Amtsgericht hinaus läuft.

Es ist ein wenig kompliziert, aber es gibt Lösungen.

Der Bewohner eines Pflegeheimes ist auch so etwas ähnliches wie ein Mieter. Ein Mieter hat eigentumsähnliche Rechte an dem gemieteten Wohnraum. Dazu gehört auch das Wohnungsrecht nach Art. 13 GG. Art. 13 GG kann (noch) nicht durch eine Betreuung/Vollmacht eingeschränkt werden. Der Mieter bestimmt also, wer in seine Wohnung darf und wer nicht. Nur der Mieter bzw. Bewohner eines Pflegeheims kann also seine Besuche auf bestimmte Pesonen beschränken, nicht die Heimverwaltung o.ä.

Eine SMS ist auch kein Kommunikationsmittel um eine Mitteliung mit rechtlicher Bindung auszusprechen.

Ihr Verhalten sollten Sie also danach ausrichten, ob der alte Mann sie hereinbittet, oder Ihnen den Zurtritt verweigert, zumindest zu erkennen gibt, dass er dies nicht möchte. Halte eben so, wie man es bei anderen Wohnungen auch macht.


annaluisebs58 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:11

ERST EINMAL HERZLICHEN DANK FÜR DIE VIELEN ANTWORTEN!!!!

Ja, ich habe tatsächlich am Montagfrüh bei der Heimleiterin angerufen, die mir dann auf meine Frage, ob die Halbschwester mir einen Zutritt durch die Heimleitung VERWEIGERN LASSEN KÖNNTE und auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen??? mit bebender Stimme geantwortet...ich!!! solle meine Probleme!!! AUSSERHALB des Heimes klären und wenn sie noch einmal von solch einem 'Vorfall im Wohnbereich' erfahren würde, dann würde sie persönlich die Polizei rufen und mich!!!! rauswerfen lassen!!!???!!! Ich war so geschockt...denn ich wußte absolut nicht, wovon sie redet, denn ich war der Schwester ja NUR 1X begegnet, hatte sie freundlich gegrüßt und sie hatte mich angeblafft...ich hab die Tür geschlossen und bin gegangen...froh darüber, dass die Pflegekraft DAS SO MITERLEBT HATTE!!! naja, ich schrieb dies der Heimleiterin und bekam zur Antwort, sie hätte für das Wohl des alten Mannes zu sorgen und WIR sollten 'die Angelegenheit' ausserhalb klären...darauf hin teilte ich ihr mit, dass ich das Heim nicht mehr betreten werde, da ich nicht gewillt bin, mich in 'irgendwelche Angelegenheiten' verwicklen zu lassen. Mein FReund, der Sohn, regt sich über die Dinge so sehr auf, dass er Sorge aht, auszurasten...er hat nun an die Heimleitung geschrieben, dass ich mich in seinem Auftrag um seinen Vater kümmern sollte und er erwartet, dass die Heimleitung mich ,zum Wohl seines Vater, UNTERSTÜTZT...

Eine Reaktion haben wir noch nicht...

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Hallo!

Mit welcher Begründung wird der Kontakt untersagt? Und vor allem mit welcher rechtlichen Handhabe? Nur ein Richter kann neben dem Bewohner einen Kontakt untersagen!

Wenn der alte Herr der Heimleitung mitteilt das er diesen Kontakt wünscht, ist der Wunsch der Angehörigen nichtig! Nur ein Richter kann dann eine entsprechende Verfügung erlassen.

Ein gerichtlich bestellter Betreuer wäre jetzt unter Umständen sinnvoll! Wenn Angehörige sich nicht gütig einigen können, muss ein Außenstehender beauftragt werden. Sollte sich bei der Überprüfung aber herausstellen das eine Betreuung nicht notwendig ist, gilt der Wille des alten Herrn! Nicht der der Kinder...!

Auch sollte einmal abgeklärt werden, was da beim Anwalt unterschrieben wurde! Dazu reicht eine Vollmacht des Mannes aus. Daraus muss hervor gehen das Du/ihr seinen Angelegenheiten in dieser Sache übertragen bekommen habt! Hat der alte Herr kein Duplikat bekommen? Oder ist das Duplikat im Dienstzimmer des Heimes? Auch könntest Du ein Schreiben an den Anwalt aufsetzen das der alte Herr unterschreibt mit der Bitte um Auskunft/Duplikat.

Möglicherweise hat er der Halbschwester verschiedene, aber weitreichende Vollmachten erteilt. Das ist aber kein Problem, er darf diese Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen (schriftlich) widerrufen! Sollte das Heim sich quer stellen, könnt ihr darauf hinweisen, dass die Einschränkung bzw. der Ausschluss von Besuchern Nötigung und Freiheitsberaubung ist. Nur ein Richter kann das einschränken! Und wenn es keine Betreuung gibt (die dies zulässt!) zählt allein der Wille des alten Herrn!

Fazit: Nur weil die Halbschwester die Besuche nicht will, darf das Haus den Besuch nicht verweigern! Sie darf sich so äußern, rechtlich relevant ist das aber nicht! Dazu müsste sie erst den Klageweg über das Gericht gehen! Sollte der alte Herr ihr weitreichende Vollmachten gegeben haben, reicht ein Brief an den Anwalt um diese zu widerrufen! Eine Überprüfung auf Betreuung wäre Sinnvoll! Ist das Ergebnis das er keine Benötigt kann keine Seite etwas gegen seinen Willen unternehmen! Sollte die Heimleitung der Bitte der Halbschwester nachkommen, Strafanzeige stellen wegen Nötigung und Freiheitsberaubung! Grundsätzlich zählt auch im Heim der frei Wille des Bewohners!


annaluisebs58 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:14

DAS ist ja mein/unser Problem...wir bekommen KEINE ANTWORT!!! Die Heimleiterin äußerte, dass die Halbschwester schon bei der Polizei gewesen sei...als ich fragte WARUM...na, wegen der Vorwürfe, die sie hat... sehr rätselhaft undich ha bmich jetzt erst einmal NACH HINTEN GELEHNT...DAS muss ich mir nicht antun...der alte traurige Mann tut mir leid!!!

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MarcAurel1965  06.02.2013, 19:37
@annaluisebs58

Hallo!

Die Antwort der Heimleitung widerspricht den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Jeder Mensch darf (und muss) wissen was man ihm vorwirft.

Das Heim darf keine inquisitorischen Antworten geben! Sie sagen entweder was los ist oder sie ignorieren es! Eine Antwort wie diese ist Unsinn.

Der alte Mann darf dich sehen so oft wie er will. Sein Wille zählt! Wenn er ja sagt, muss die Heimleitung für ein Hausverbort eine Begründung offenlegen! Das Argument "die Tochter will das nicht und Sie wissen warum" ist nicht nur Stillos, sondern rechtlich betrachtet auch extrem dünnes Eis auf dem sich die Heimleitung bewegt!

Ich denke, diese Frau spekuliert darauf, dass die meisten Menschen nachgeben. Heimleitungen sind gewohnt sich durchzusetzen; das ist ihr Job. Nur vergessen diese Menschen leider, dass Angehörige keine Angestellten sind!

Du kannst bei einem erteilten Hausverbot, dies muss schon offiziell ausgesprochen und begründet werden, den Kostenträger anschreiben und um eine Erklärung bitten. Einen Anwalt zu beauftragen wäre noch effektiver, ist aber auch mit relativ hohen Kosten verbunden.

Jetzt liegt es an dir: Willst Du einfach klein beigeben oder eben nicht...? Im letzteren Fall hat die Tochter natürlich mit kleinstmöglichen Aufwand "gewonnen"! Ich persönlich bin da eher ein "jetzt-erst.recht-Typ", aber mir ist auch klar, dass da jeder Mensch anders ist. Du hast nichts zu verlieren und der alte Herr kann auch nur gewinnen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land leider zwei verschiedene Paar Schuhe!

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Ich möchte dich gleich warnen, dass ich mich mit solchen Szenarien nicht wirklich auskenne. Ich weiß nur, was in meiner Familie immer so besprochen wurde, die das zum Glück alles vorher geregelt haben.

Ich würde deinem Freund raten, dass er sich einen Anwalt holt! Vielleicht wurde der Vater ja überrumpelt und bedrängt, dann dürfte das doch zumindest anzuzweifeln sein und vllt. kannn man dann eine Lösung finden, die allen passt?

An deiner Stelle würde ich entweder die Besuche des Vaters unterlassen oder bei jedem Besuch eine Dame des Heimes bitten, ihn vorher zu fragne, ob er dich sehen will. Da er ja dann wahrschienlich "ja" sagen wird, denke ich du wirst auf der sicheren Seite sein^^ Aber wie gesagt ich würde einen Anwalt konsultieren der euch da berät.


Franticek  04.02.2013, 12:32

Der Vater wuerde sicherlich 'ja' sagen, so ere denn gefragt werden wuerde. Ich befuerchte aber, dass man ihn gar nicht fragt und gleich die Auskunft gibt, dass es nicht gewuenscht wird.

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darksidecookie  04.02.2013, 13:01
@Franticek

Können die wirklich einfach so über den Kopf des Vaters hinweg entscheiden, wenn dieser noch klar im Kopf ist? Komplizierte Sache. Ich drück die Daumen! Aber ich glaube um den Rat eines Anwalts werdet ihr nicht herumkommen.

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Ganz schwierige Situation. Was meinst Du denn, wie lange er noch in diesem Heim bleiben muss?!
Das alles, was er da unterschrieben hat, könnte sein, dass er die Betreuung jetzt "abgegeben" hat. Was soll das sonst gewesen sein? Ich glaube kaum, dass Du da viel ausrichten kannst. Mit Besuchen wäre ich vorsichtig. Aber der Kontakt zu Deinem Freund besteht nach wie vor?!

Wichtig wäre ja zu wissen, wer die Verfügung veranlasst hat. Wenn dies durch den Anwalt gekommen ist, würde ich Vater und Sohn einpacken und dem Herrn mal einen gemeinsamen Besuch abstatten. Es muss sofort in Schriftform kostenlos korrigiert werden. Witzig finde ich die Sache gar nicht, vor allem, weil das ungeheuerliche Konsequenzen haben kann.