Hallo! Für eine Ausarbeitung, die ich aktuell schreibe, habe ich folgende Frage: In Kitas werden die Leitungen ja anteilig von ihren Betreuungsaufgaben je nach Anzahl der Kinder freigestellt. Sind diese Freitstellungsmodalitäten irgendwo gesetzlich geregelt oder ist das jeweils Sache des Trägers? In den entsprechenden Gesetzestexten (z.B. Thüringer Kitagesetz) konnte ich bisher nichts dazu finden. Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank vorab!