Ich bin gesetzlicher Vormund eines Bewohners, der im Seniorenheim lebt.
Er ist stark an Demenz erkrankt und hat deswegen auch Pflegestufe 3 und einen Behinderungsgrad von 100 Prozent. Er ist allerdings sehr mobil und wandert somit auch viel durchs Heim und die Zimmer. Nun hat er ein Eigentum eines Mitbewohners beschädigt indem er es hinuntergeworfen hat. Die Frage ist, wer zahlt dafür?
Der Bewohner ist Selbstzahler, d.h. er bekommt keine staatliche Unterstüzung, falls dies etwas zu dem Fall beiträgt. Das Heim hat mir nun die Rechnung für das kaputt gegangene Teil geschickt und gefragt ob eine Haftpflichtversicherung beim Bewohner vorhanden ist.
Es ist jetzt kein Problem dies einmalig zu zaheln, mich würde nur interessieren wie dies grundsätzlich geregelt ist. Ich meine, aufgrund der starken Demenzerkrankung ist ja anzunehmen, dass sowas immer wieder einmal vorkommen kann. Nicht umsonst hat er Pflegestufe 3. Doch das würde doch keine Haftpflichtversicherung regelmäßig decken, bzw könnten die erhöhten Beiträge ja sonst garnicht mehr bezahlt werden.
Ich habe auch im Heim gefragt ob die Bewohner nicht von Haus aus durch die Einrichtung versichert sind. Dies wurde allerdings verneint. Um Erfahrungen oder Informationen wäre ich sehr dankbar