Kann ich Abwasserkanal unter Bodenplatte verlegen?

Hallo!

Hier mal ne Frage an die Bauexperten: ich bewohne ein altes Haus (Bj. 1951) und wollte den Kellerablauf erneuern. An diesen angeschlossen ist eine Waschmaschine (DN50), Waschbecken (DN50) und Regenwasserablauf vom Bodenablauf (DN75) draußen, da ich ein Gefälle vom Garten Richtung Kellertreppe habe. Der Boden besteht aus ca. 7-8 cm Beton ohne Armierung und der bestehende Kanal ist aus Klinkersteinen gemauert.(ca. 6cm breit ). Darunter ist Kies und Lehm. Jedoch zieht Feuchtigkeit aus dem Kanal raus sodaß ich nasse Wände habe. Klar, dass das auch vom Lehmboden kommen kann, aber der bestehende kleine Kanal ist Stellenweise defekt, sodaß auch schon die Bodenplatte stellenweise "unterstpült" ist. Also wollte ich diesen erneuern. Nun meine Frage: zum Einen: Wieviel Durchmesser sollte so ein Abfluss haben? reichen DN 75 Rohre aus? Die zweite Frage: Kann ich auch das Hauptabwasserrohr, das draussen um das Haus herum zum Kanal geleitet wird da mit anschliessen? Das ist nämlich auch über 60 Jahre alt und wird nicht ewig halten. Mir ist natürlich klar, dass in dem Fall 75 mm nicht ausreichen. Mich interessiert nur, ob es Gründe gibt, das dicke Fallrohr nicht im Boden vom Keller verschwinden zu lassen ? Muss das unbedingt draußen verlaufen? Es würde sich eben anbieten, da ich eh schon den ganzen Keller "aufreissen" muss, auch dieses Rohr gleich mit zu erneuern. Es wäre nur geringfügiger Mehraufwand. Gibt es noch Dinge die ich hierbei beachten sollte ? Auf dem beigefügten Bild sieht man oben rechts das große Fallrohr, an dem Badezimmer und Küche angeschlossen sind. Aussen vor der Kellertür befindet sich der Aussenablauf, welcher unter der Tür in den ( momentan nicht eingebauten) Kellerablauf mündet. von der Seite kommt dann noch der Waschbecken und Waschmaschinenablauf.

Und: zu den Rückstauklappen noch ne Frage: Heisst Rückstauklappe automatisch auch "Geruchsverschluss" ? Bei den Kellerabläufen gibt's nämlich Abläufe bei denen steht "mit Rückstauklappe" und es gibt welche wo steht "mit Geruchsverschluss". Gibt's da nen Unterschied oder ist das dasselbe ?

Da ich schon viele Stunden im Internet recherchiert habe, hoffe ich, hier kann mir jemand einen Tip geben.

Vielen Dank schonmal im Voraus

Bild zum Beitrag
bauen, Kanal, Abwasser
Planungsfehler vom Architekten , Folgen: Rückbau , wird er für den Schaden haften?

Ich habe 2012 in Eigenleistung unser Haus gebaut, Anfang Juli 2013 (Termin zur Endabnahme) hat das Bauamt die Endabnahme verweigert. Grund : der Baukörper ist in den letzten 3 m zu hoch. Info für Fachleute: Hauslänge 19 m, jenseits der 16 m ist die Abstandsflächenberechnung mit x 0,8 zu berechnen. Betroffen sind je 3 m einer Brüstung auf dem Flachdach (Terrasse) an beiden Seiten des Gebäudes. Die Höhe dieser Brüstung beträgt im Rohbauzustand 78 cm und mit Dämmung und Aufbau 60 cm sichtbar. ( Ansicht von der Terrasse ). Kernmauerwerk KS, Außen und Innenseite und oben mit PUR gedämmt, Außen und Innen verklinkert und Anker für an die Innenseite anzubringenden Geländer integriert, oben eine 73 cm tiefe Mauerabdeckung, also alles sehr Hochwertig und aufwändig. Die Bauweise ist nach unserer Vorstellung damals mit dem Architekten besprochen, geplant und gezeichnet worden. Der Architekt hatte auch die Vollmacht sich um die Baugenehmigungen usw. zu kümmern. (Bestandteile des Vertrags) Jetzt kommts : unser Architekt hat nicht wie im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben die Höhen von einem öffentlich bestelltem Vermesser nivellieren lassen, sondern wie er in Diskusionsrunden gesagt hat schonmal Pi mal Daumen gemessen ! Das aber das Gelände von Anfang des Grundstücks in Richtung der Hauslänge bis zum Ende 163 cm Gefälle hat , hat unser Architekt mit dem Pi mal Daumen Formel nicht gesehen. Das Bauamt sagt nicht unser Problem, wir müssen die Angaben von jedem Architekten nicht kontrollieren. Je abschüßiger ein Gelände, desto Höher ein Baukörper in Gefällenrichtung, so das ist unser Problem. Schaden belegbar ca. 20.000 Euro, Architekt reagiert auf unsere Forderungen nicht, nach mehrmaligem Schreiben verweist er uns auf seine Haftpflichtversicherung.... Frage : habe ich überhaupt Chancen hier Schadensersatz zu bekommen? Wenn ja von Wem? Ich habe gehört, dass die Versicherungen solche Schäden regulieren und sich Intern mit dem Architekten befassen ? Vielen Dank schonmal im Voraus, dass Ihr den langen Text lesen wolltet und hoffe auf Eure hilfreichen Antworten.....

bauen, Architektur, Baupfusch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bauen