Rücktritt vom Kauf - Händler uneinsichtig und drängt auf Abholung des Wagens. Muss ich den Wagen nehmen?

Hallo zusammen, 

kurz zur Situation:

Ich habe Anfang Mai ein Auto bei einem Autohändler gekauft. An dem Fahrzeug mussten noch einige Reparaturen durchgeführt und die Endlackierung vorgenommen werden. Der Händler sicherte mir mündlich zu, dass dies etwa drei bis vier Wochen dauern würde. Ich wusste, dass es etwas länger dauern wird, habe aber wegen des guten Rufs des Händlers den vollen Kaufpreis bezahlt. Ich weiß - ein Fehler.

Ich wurde immer wieder vertröstet, das Auto würde nächste Woche lackiert und nächste und nächste ... Irgendwann hatte ich genug und setzte dem Händler schriftlich per Einschreiben einen realistischen Liefertermin. Da der Händler darauf nicht reagiert hat, habe ich nach Ablauf der Frist schriftlich per Einschreiben meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Da der Händler auch darauf nicht reagierte, teilte ich ihm mit, dass ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben würde.

Praktischerweise war der Händler nicht weit von meinem Wohnort entfernt, sodass ich immer mal wieder nachschauen konnte, wie es um das Auto stand. Als der Wagen Wochen nach Ablauf der Frist immer noch unverändert auf dem Hof stand, habe ich das Ganze einem Anwalt übergeben.

Nachdem der Anwalt ein Schreiben an den Händler geschickt hatte, war das Auto plötzlich fertig und der Händler schickte mir Fotos vom fertigen Auto und teilte mir mit, dass es die ganze Zeit fertig gewesen sei und ich es abholen könne. Gleichzeitig bekam ich eine Nachricht von meinem Anwalt, dass der Anwalt des Händlers meine Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises abgelehnt hat. Ich will das Auto natürlich nicht abholen und warte weiter auf mein Geld.

 

Da ich ziemlich lange auf eine Antwort meines Anwalts warten muss, habe ich mir überlegt, euch um eure Meinung zu diesem Fall zu bitten. Mir ist klar, dass es dumm war, das Geld direkt zu überweisen - das passiert mir nicht noch einmal. Der Händler drängt mich nun per WhatsApp, das Auto abzuholen, worauf ich nicht reagiere. Hat der Händler ein Recht darauf, dass ich das Auto jetzt abhole? Warum gibt es dann die Regelung, dass man nach Ablauf der Lieferfrist vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

 

Vielen Dank für eure Antworten!

Gebrauchtwagen, Recht, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Autokauf