Hey zusammmen,

zum Sachverhalt. Mein Vater hatte einen BMW der bei der Versicherung Nr1 versichert ist. Jetzt hat er vor 2 Monaten einen VW gekauft und den bei der Versicherung Nr2 versichern lassen.

Die SF klassen hat er mit zur Versicherung Nr2 genommen. Dementsprechend gab es vor kurzem von Versicherung Nr1 eine saftige Neurechnung bzw. Erhöhung von dem Beitrag.

Wir haben dann die Kündigung eingereicht und die Kündigungsbestätigung erst zum Ablauf des Versicherungsjahres nächstes Jahr erhalten. Meine Info war, dass ich vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen darf. Ja wir haben selbst entschieden zur anderen Versicherung zu gehen, es ist und bleibt aber eine Beitragseröhung. Wäre beim Unfall ja das gleiche.

Meine Frage: Kann ich von dem Sonderkündigungsrechts gebraucht machen oder nicht? Würde gerne zum Anfang nächsten Monats kündigen.