Fahrzeug nach ein paar wochen verkaufen steuern?
Guten Tag
ich habe ein Fahrzeug vor kurzer Zeit gekauft mit dem ich leider nicht zufrieden bin. Daher möchte ich es nun wieder verkaufen. Die derzeitige Marktlage des Fahrzeugs liegt bei 10-20 Prozent über des Kaufswert. Ich habe weder Fahrzeuge im Vorfeld noch habe ich es in Zukunft vor, günstig einzukaufen und innerhalb der 1 Jahrigen haltefrist mit Gewinn zu verkaufen.
nun gibt es laut § 23 Private Veräußerungsgeschäftegewisse Regelungen. In Absatz 1 punkt 2 heißt es:
(Private Veräußerungsgeschäfte sind)
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. ...
Da ein Fahrzeug ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist wäre dies doch kein Problem oder sehe ich das Falsch? Die FInanzbehörde ist natürlich nicht erreichbar.
3 Antworten
Solange es bei einem mal An und Verkauf bleibt, dann
wird die Finanzbehörde da auch nicht hellhörig.
Da musst du nichts zusätzlich versteuern. Das ist ganz eindeutig geregelt.
Sei froh, dass du heute beim FiAmt keinen erreichst. Mit Pech triffst du auf einen übereifrigen Beamten der dich erst mal ein bisschen drangsaliert.
Das ist richtig, hier fallen keine Steuern an.
Wurde erst kürzlich in Gerichtsverfahren bestätigt, wo Leute als der Markt verrückt spielte ihre Gebrauchtwagen deutlich teurer verkauft aus gekauft haben.
grundsätzlich war das ja schon immer so allerdings habe ich das Fahrzeug erst seit ein paar Wochen und ich weiß nicht ob mich dieser Absatz vor drangsalierung schützt