Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad
Reservierung bei eBay Kleinanzeigen einfach aufheben?

Gleich mal vorab: Spart euch bitte dieses Gelaber von wegen "Kleinanzeigen ist aber nur für Abholung und Barzahlung, mimimi". Ich verkaufe dort ständig was per Versand und das klappt fast immer ohne Probleme. Außerdem ist das ja meine Entscheidung.

Jetzt die Frage:

Vorgestern schrieb mich eine sehr nett erscheinende Dame auf einen Artikel an, welchen ich gerade erst eingestellt hatte.

Wir einigten uns auf einen Preis und sie bat mich, ihr den Artikel bis zum nächsten Tag (gestern) zu reservieren, da sie erst dann zur Bank kommt. Ich tat dies und sie versprach mir, mir den Beleg der Überweisung dann auch zu schicken. Ihre Adresse habe ich bekommen, sie meine Kontodaten. Also eigentlich keine ungewöhnliche Konversation.

Als bis 22 Uhr gestern immernoch nichts kam, fragte ich freundlich nach, ob das mit der Überweisung geklappt hat, da sie sich ja entgegen unserer Abmachung nicht gemeldet hatte.

Bis jetzt kam darauf keine Antwort und Geld habe ich von ihr natürlich auch nicht auf dem Konto.

Daher habe ich die Reservierung (die ja eh nur bis gestern sein sollte) aufgehoben und den Artikel neu eingestellt. Außerdem habe ich sie darüber informiert und ihr ebenfalls gesagt, dass ich den Artikel wieder rausnehmen werde, sollte ich noch einen Überweisungsbeleg oder das Geld von ihr bekommen.

War das so in Ordnung oder hätte ich mich anders verhalten sollen/müssen? Wie hättet ihr gehandelt?

Leider wird man ja oft bei Reservierungen verarscht, was mich auch zu dieser Handlung führte.

Versand, Betrug, Geld, Recht, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Reservierung, Überweisung, Zahlung
Ebay Kleinanzeigen will mich als Gewerblich einstufen?

Hallo, ich habe schon seit ca. 7 Jahren einen Ebay Kleinanzeigen Account bzw. jz heißt es ja nur mehr Kleinanzeigen, war dort aber so gut wie nie aktiv, hab im Jahr vielleicht 1-2 Gebrauchte Dinge verkauft und hatte maximal 2-3 Anzeigen online.

Nun habe ich die letzten 15 Jahre alte Sachen gesammelt und da ich meine Sammlung nun Auflöse und andere Interessen habe, habe ich in den letzten 6 Monaten ca. 70 Sachen hochgeladen zum Verkauf.

Jz hat mir vor kurzem Kleinanzeigen geschrieben sie haben meine letzte Anzeige gelöscht aufgrund Verdacht auf Gewerbe und meinen Account angesehen und festgestellt dass ich Gewerblich bin.

Ich sollte die Vollständige Adresse, die Gewerberichtlinien etc. in meine Anzeigen reinschreiben und alle Anzeigen ändern.

Ich habe dann heute geantwortet, ich habe 15 Jahre lang Alte Sachen gesammelt und aufgrund von anderen Interessen löse ich meine Sammlung auf und habe daher 70 Artikel reingestellt in den letzten Monaten, ich bin Privatverkäufer und bleibe auch Privatverkäufer.

Außerdem wenn man 70 Artikel innerhalb von 6 Monaten reingestellt müsste doch mind. die Hälfte der Kleinanzeigen Nutzer gewerblich sein weil die gibts genug die mind. 70 Anzeigen online haben oder viele sogar mehrere hundert, die sind aber auch alles Privatverkäufer.

Ich werde aufjedenfall nichts ändern, und wenn sie mir nochmal schreiben sollen sie mir im Notfall meinen Account sperren mach ich halt einen neuen auf oder wechsel zu einer anderen Plattform.

Was meint ihr dazu?

Kleinanzeigen, Gewerbe, Onlineverkauf, Privat, Privatverkauf, Gewerblich, Ebay Kleinanzeigen kauf
Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?

ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?

Motorrad, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, mobile.de, Privatverkauf, Roller, Verkauf, Auto und Motorrad
BüWA/Versicherter Versand Recht?

Der Käufer hat bei mir ein Produkt für 15€ inklusive Versand auf Vinted gekauft. (Über Paypal Freunde ohne Käuferschutz) versendet habe ich wie immer wenn nicht versichert gewünscht wird über Warensendung (BüWa), in meiner Vinted Profil Beschreibung habe ich stehen: „Keine Haftung,Garantie oder Rücknahme da Privatverkauf, keine Kostenübernahme bei Versandverlust und Versicherter Versand wird nur auf Wunsch verschickt“ Nun regt sich die Käuferin auf das sie die Ware nie erhalten habe (allerdings dauert das bei Warensendung ja immer etwas länger, und die Dame hat einfach Keine Geduld) und sofort eine Rückerstattung haben möchte, sonst gehe sie zum Anwalt!

Ich habe keinen Versandbeleg nur Fotos von der verpackten Ware mit ihrer Anschrift in der Postfiliale und natürlich Produktbilder.

Ich sehe nicht ein ihr das Geld zu erstatten da ich es wie gekauft versendet habe mit Versandkostenübernahme. Die Ware hat sie oder wird sie demnächst noch erhalten… dann hat sie meine Ware ohne dafür bezahlt zu haben! (Über Vinted wurde übrigens von mir angegeben Versand ab1,55€ bis 3,15€ was einem kleinen unversichertem Päckchen entspricht bzw. einer BüWa)

Stehe ich im Recht oder im Unrecht, was sollte ich am besten tun? Ich habe ihr Angeboten erstmal auf Erhalt der Ware zu warten, und sich dann nochmal bei mir zu melden… das wollte sie aber nicht, sie wollte nur das Geld zurück erstattet haben und hat mich daraufhin gemeldet, ist es versuchter Betrug ihrer Seite, oder hab ich einen Denkfehler?

Versand, Betrug, Recht, PayPal, Privatverkauf, Warensendung, Vinted
EBay Kleinanzeigen privatverkauf , jetzt Klage erhalten?

Guten Abend zusammen,

Ich habe vor paar Monaten mein Fernseher (In Top Zustand/Gebraucht) auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, nur ausschließend per Selbstabholung und vor Ort in Barkauf.

Nun die Situation.
Der Käufer kam zur Selbstabholung und wir haben den Fernseher gemeinsam ausgetestet.
Der Käufer meinte bei dem Testen, dass die Bildschirmfarbe bläulich wäre (wahrscheinlich wollte er auf einen Mangel hinweisen) Ich meinte aber das der Fernseher für mich in Top Zustand wäre, weil es ist wirklich so , dass ich den Fernseher so neu beim Händel gekauft habe. Die Bildqualität hat sich meiner Meinung all die Jahre nicht geändert. Der Fernseher ist nie runtergefallen oder gestoßen worden. Darauf meinte er ,, Okey vielleicht liegt es am Blickwinkel“ .Dann haben wir noch gemeinsam testet ob die Apps funktionierten und alles war super. Er meinte dann Ende des testens das der Fernseher in Ordnung wäre und hat es dann anschließend in Bar gekauft.

Erst am nächsten Tag Abend, schreibt er mir , dass der Fernseher doch einen bläulichen Bildqualität hat. Ich habe Ihn darauf gesagt ich kann nichts für Ihn tun , weil er hat ja sich den Fernseher vor dem Kauf angeschaut und wusste was er kaufte. Wenn Ihm die Bildqualität von Anfang an nicht gefiel, warum hat er es dann gekauft??? Dann schicke er mir ein Bild und auf dem Bild sah die Bildqualität anders aus (die weiße Schriften waren verschwommen) , aber vielleicht liegt es auch nur ans Foto.

Jetzt möchte er mich für betrügerische Handlung verklagen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst , für mich weisst der Fernseher keine Mangel auf und wie schon beschrieben , er hat sich den Fernseher persönlich angeschaut und wir haben es sogar gemeinsam getestet.Er wusste was er gekauft hat und wenn Ihm die Bildqualität von Anfang an nicht gepasst hat , warum hat er es dann gekauft???

Eine Betrügerin bin ich ganz bestimmt nicht , sonst würde ich ja anders handeln. Und hätte Ihm nicht die Gelegenheit gegeben den Fernseher zu testen.

Was meint Ihr dazu? Würde ich vor Gericht gewinnen oder verlieren?

Betrug, Klage, Privatverkauf
Privater Motorrad Verkauf?

Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.

Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Im Vertrag steht folgendes:

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.

Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)

Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%
Schadensersatz, Recht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Ebay Kleinanzeigen Käufer möchte die Ware zurückgeben?

Guten Tag,

Ich habe vorgestern ein Mountain Bike verkauft. Bevor ich das Rad verkaufe, habe ich das Rad einmal komplett geputzt und es ist einwandfrei.

Der Käufer ist dann vor Ort gekommen, hat das Rad angeguckt und ist probegefahren. Nach der Diskussion über den Preis hat er mir überwiesen, aber weil es ein Freitag war, ist das Geld bis gerade (Sonntag) noch nicht angekommen. Am Freitag hat er am Abend nach dem Kauf mir auf WhatsApp geschrieben dass er mit dem Rad sehr zufrieden ist.

Aber heute (Sonntag) schreibt er mir dass der Rahmen gebrochen ist. Er meint auch dass ich Betrüger bin weil ich die Folien auf dem Rahmen geklebt habe. Aber ich habe in Anzeige auch geschrieben dass es Folien auf dem Rahmen gibt um den Rahmen zu schützen. Die Folien sind ja auch lichtdurchlässig (Die sind Lackeschutzfolien von 3M).

Jetzt möchte er die Überweisung zurückziehen und mir das Rad wiedergeben. Ich schrieb ihm dass zuerst das Rad problemlos war und in der Anzeige ich geschrieben habe, dass es wegen Privatverkauf keine Rücknahme und Garantie gibt. Aber leider habe ich die Anzeige nach dem Kauf gelöscht, deswegen ist es nicht mehr zu finden... Bei mir liegt nur noch ein Verkaufsschild aber weil die Beschreibung ganz lang war, ist der Text auf dem Schild nicht vollständig...

Ich schwöre dass ich kein Betrüger bin aber möchte auch nicht dann das defekte Rad zurücknehmen... Was soll ich machen? Und kann er direkt das Geld zurückziehen und dann muss ich Pech haben?

Viele Grüße und ich hoffe dass Ihr alle gesund bleibt!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Privatverkauf, Überweisung
Privatverkauf: Käufer behauptet Artikel sei nun defekt?

Hallo miteinander,

habe am Montag 16.03. meine Playstation 4 über willhaben.at verkauft.

Das Gerät ging bei mir noch einwandfrei. Hab diese noch auf Werkseinstellungen zurückgesetzt bis der Käufer kam.

Hab alles in eine Tasche gepackt & der Käufer holte das Gerät inkl. Zubehör ab.

Am 17.03. schrieb er mir, dass die Playstation kein Spiel startet und ständig abstürzt.

Hab Ihm darauf geschrieben das ich es sehr komisch finde, da bei mir alles einwandfrei funktioniert hat.

Darauf hin kam von Ihm wieder, dass sie die Spiele nur bis 50% lädt und sich dann alles aufhängt.

Ich antwortete Ihm dann, er soll doch versuchen das Gerät nochmals neu aufzusetzen.

Er darauf hin, Er wirds versuchen.

Gestern kam die Nachricht, er glaubt mir, dass sie bei mir funktioniert hat, aber sie geht nicht und er würde mir anbieten, dass ich das Gerät für 190,- zurücknehme und wir gehen in Frieden.... (Ich hab sie Ihn für 230,- verkauft.)

Muss ich das Gerät zurücknehmen????

PS: Hab klar & deutlich in der Anzeige dabei stehen, dass ich keine Garantie od. Gewährleistung darauf gebe & es keine Rücknahme besteht. (Unterbei der Text, den ich in der Anzeige stehen hatte)

"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung nach neuem EU-Recht. Rücknahme, Umtausch, Garantie, Haftung oä. werden ausgeschlossen."

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!!!!

Liebe Grüße Julian

Handy, Smartphone, Privatverkauf, Rückgaberecht, Defektes Gerät
Privatverkauf einer Einbauküche, Käufer möchte sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten. Was kann ich tun?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Ich bin umgezogen und habe den Nachmietern meiner alten Wohnung meine Einbauküche verkauft. Ich habe einen Kaufvertrag über eine "gebrauchte Einbauküche" aus dem Internet gezogen und entsprechend ausgefüllt. Dieser wurde von allen Parteien unterschrieben, ich habe das Original behalten und die Nachmieter eine Kopie. Festgehalten waren die vorhandenen Schränke und Gerätschaften, sowie die Zahlungsvereinbarung des Kaufpreises bis zu 15.12.2016.

Auf Nachfrage bin ich den Nachmietern entgegengekommen, dass sie den Kaufpreis in zwei gleichgroßen Raten tilgen können (erste Rate zum 15.12.2016, zweite Rate zum 15.01.2017). Auch dies habe ich nachträglich auf dem Kaufvertrag festgehalten und mir nochmals unterzeichnen lassen.

Die Nachmieter haben die Küche vor dem Kauf gesehen und es gab keine Beanstandungen, nicht mal handeln wollten sie, obwohl ich den Preis als Verhandlungsbasis angesetzt hatte. Über den Zustand der Küche steht im Kaufvertrag lediglich "gebrauchte Einbauküche".

Da mein Ex-Partner und ich die Wohnung zur Mitte unseres letzten Mietmonats schon leer hatten, haben wir den Nachmieter großzügiger Weise erlaubt, diese schon betreten, renovieren und einräumen zu können.

Ende November erreichte mich nun eine Kurznachricht der neuen Mieterin, dass sie nicht bereit wären, den vollen Kaufpreis zu bezahlen, da die Küche offensichtliche Macken hätte und dreckig wäre. Daraufhin schickte sie mir Bilder von der Oberseite der Hängeschränke und der abmontierten Fußleiste, hinter der ich natürlich nicht geputzt habe.

Alles in allem wurde sie äußerst dreist und drohte mit sofortigem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da dies aber ein Privatverkauf eines gebrauchten Objektes war, habe ich ihr erklärt, dass sie nicht ohne Weiteres von dem Kaufvertrag zurück treten könne, da ich meinen Teil des Vertrages (gebrauchte EKB mit allen im KV genannten Geräten und Schränken) erfüllt hätte und sie nun ihren Teil zu erfüllen habe, nämlich die Zahlung des festgeschriebenen Kaufpreises.

Da sie vehement versucht mich davon zu überzeugen, dass sie jedes Recht hätte, vom Kaufvertrag zurück zu treten, setzte ich sie darüber in Kenntnis, dass ich mich, sollte sie den vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht nachkommen, gezwungen sehe, einen Anwalt einzuschalten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Langsam glaube ich, dass die neuen Nachmieter nie geplant haben, die Küche zu überhaupt zu kaufen (bzw. zu bezahlen) oder zumindest nie bereit waren, diesen Preis zu bezahlen, den Kaufvertrag jedoch ohne weiteres unterschrieben haben, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen.

Wäre diese Vermutung ausreichend um Anzeige (wegen Betruges/arglistiger Täuschung?) zu erstatten?

Wäre es zu diesem Zeitpunkt (bzw. nach verstreichen des ersten Zahlungstermins ohne Geldeingang) überhaupt schon ratsam, Anzeige zu erstatten?

Welche Möglichkeiten hätte ich noch?

Recht, Privatverkauf
Liege ich im Recht Vinted Verkauf?

Hallo erstmal,

ich verkaufe schon länger meine Kleidung über Vinted (früher Kleiderkreisel), und bis jetzt ist mir sowas zum Glück noch nie passiert: Ich habe eine Neuwertige Sonnenbrille (Neupreis 30€ mit Etikett) für 15€ in Vinted eingestellt, daraufhin hat sich eine Dame mit der Anfrage „können sie noch etwas am Preis machen“ gemeldet, ich hab ihr daraufhin die Versandkostenübernahme angeboten, mit der sie einverstanden war… ich habe ihr mitgeteilt das der Artikel über Warensendung (1,90€) ein Tag nach Zahlungseingang (PayPal Freunde) versendet worden ist, daraufhin hat sie mir nur geantwortet „ ich freu mich schönen Abend noch“, drei Tage später schreibt mir die Dame einen richtig frechen Text das ich mit ihr abklären hätte müssen wie ich es versende. Und das sie zum Anwalt geht da es Betrug sei. Und das Vermögensbereicherung sei was ich hier mache! Und sie unverzüglich eine Rückerstattung möchte obwohl ich es ja bereits versendet habe…

Ich habe extra in meiner Beschreibung angegeben „Privatverkauf keine Haftung, Rücknahme oder Garantie, Keine Haftung bei versandverlust, versende nur auf Wunsch versichert“ genau das selbe hat sie ironischer Weise in ihrer Beschreibung auch stehen! Außerdem habe ich angegeben Versand 1,55€ bis 3,15€ (Kleines Päckchen) über Vinted und das eingestellte Produkt. Ich habe ihr daraufhin angeboten ihr die Versanddifferenz zurück zu erstatten (da sie sich darüber sehr aufgeregt hat… und meinte warum ich es denn nicht wie angegeben für 3,15€ versendet habe… Versicherter Versand fängt doch allerdings erst ab 4,99€ an und ich hab es ja ab 1,55€ angegeben) und das sie erstmal auf das Paket warten solle bevor sie mir droht und wenn sie sich vernünftig mit mir unterhält ich ihr Entgegenkommen wäre…. Leider war kein Vernünftige Unterhaltung möglich…

Sie drohte mir weiter und hat mir die Rückerstattungsfrist auf morgen gesetzt, daraufhin habe ich ihr die Vinted AGBs über einen Kauf nicht über das Bezahlungssystem erklärt und den Paragraphen 447, der über die Sachlage aufklärt… Daraufhin hat sie mich gemeldet und meinte sie gehe heute noch zu ihrem Anwalt…

Übrigens habe ich leider keinen Versandbeleg mehr, aber dafür ein Bild wie ich bei der Post bin und das Päckchen mit Ihrer Anschrift in der Hand halte… außerdem natürlich Produktbilder und Bilder das ich es gut gepolstert eingepackt habe…

Meine Frage jetzt: Nimmt die Polizei diese Sachlage überhaupt auf? Muss ich mit Post rechnen? Sehe ich meine Rechtslage richtig? Reichen meine Beweise aus?

Danke im Vorraus

verkaufen, Betrug, Recht, Post, Privatverkauf, Warensendung, Vinted