Käufer will Geld zurück Privatverkauf über eBay Kleinanzeigen?
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem 4 gebrauchte Winterreifen über eBay Kleinanzeigen verkauft die meines Erachtens in einem guten Zustand waren, dies hat er mich auch über den Chat gefragt was ich bejaht habe. Der Käufer kam persönlich vorbei hat die Reifen eingeladen und bezahlt. Nun ruft er mich heute an und sagt das 2 reifen wohl eingerissen wären und er sie nicht montieren kann jetzt möchte er das Geld zurück. Hat er ein Recht darauf?
Vielen dank schonmal
6 Antworten
Das Ganze ist etwas komplizierter, als man vllt. denken könnte.
Zunächst ist zu sagen, dass allein die Tatsache, dass es sich um einen Privatkauf handelt, nicht automatisch die Gewährleistung ausschließt. Das müsste zwischen den Parteien vereinbart werden - wird nichts in dieser Art und Weise vereinbart, ist die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen.
Die erste Frage wäre also: Habt ihr die Gewährleistung ausgeschlossen? In den Kaufvertrag (den ihr wahrscheinlich mündlich geschlossen habt) dürfte dabei auch einfließen, wenn du z.B. in deiner Anzeige bei eBay Kleinanzeigen so etwas geschrieben hast wie "Privatkauf - Umtausch / Ersatz ausgeschlossen" oder ähnliches. In einem solchen Fall dürfte die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden sein. Falls das so ist, hat der andere auch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes - es sei denn, du hättest ihm den Mangel arglistig verschwiegen (was der Käufer im Zweifel nachweisen müsste).
Habt ihr die Gewährleistungsrechte hingegen nicht ausgeschlossen, sind folgende weitere Fragen zu beantworten:
- Liegt ein Mangel vor? --> Ich denke, Risse im Reifen weichen vom als gut angegebene Zustand so erheblich ab, dass ein Mangel angenommen werden kann.
- Hatte der Käufer Kenntnis von dem Mangel bei Vertragsschluss (§ 442 BGB)? --> falls ja, sind seine Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
Hier wird es wohl darauf ankommen, inwieweit der Mangel, also die Risse, bei Vertragsschluss für den Käufer erkennbar waren. Es stellt sich auch die Frage, wann ihr den Vertrag geschlossen habt. War das schon per Chat über eBay Kleinanzeigen oder erst, als er die Reifen abgeholt hat? Sofern ihr den Vertrag schon über den Chat geschlossen habt, hatte der Käufer keine Kenntnis von etwaigen Mängeln - in diesem Fall kann er Gewährleistungsrechte gegen dich geltend machen.
Für den Fall, dass der Vertrag erst vor Ort geschlossen wurde, ist die Frage, ob der Käufer Kenntnis hatte, letztlich eine Beweisfrage (die im Zweifel ein Gericht zu entscheiden hätte). Hatte er Kenntnis, scheidet ein Rückzahlungsanspruch aus. Hatte er keine Kenntnis, kann er Gewährleistungsrechte gegen dich geltend machen.
Ich bin leider auch kein Kfzi, aber versuchs es doch mal so.
Sage dem Käufer, dass du gerne Fotos von den Rissen hättest, um dich davon zu überzeugen. Behaupten kann ja jeder. Mit den Fotos dann ab zu ner Werkstatt. Es sollte Recht eindeutig sein, ob es ein Fehler beim aufziehen war.
Vielleicht kommst du so noch aus der Sache raus. Ich drück dir die Daumen.
Allerdings spricht dagegen, dass es 2 defekte Reifen sind. Wenn einer beim aufziehen reißt, zieht man dann die anderen noch auf? Mit unterschiedlichen Reifen fährt sich schlecht. Das deutet darauf hin, dass die Reifen nach dem ersten angeguckt und die Risse festgestellt wurden. Muss aber nicht sein. Die Leute machen manchmal komisch Dinge ;)
Das weißt du daher, dass du dir deine Reifen vor Verkauf anzusehen hast und zu prüfen hast, in welchem Zustand sie sind. Im Idealfall hast du Bilder.
Ja ich hab Bilder darauf sind keine Risse zu sehen allerdings sieht man auch nicht alle reifen. Und ich hab mir die Reifen ja angeschaut und die waren meines Erachtens in einem guten Zustand. Muss er nicht nachweisen das das beim Kauf schon so war?
Was dahinehend vielleicht von relevanz sein könnte ist das alter der Reifen, den selbst wenn die Reifen noch 100% Profil hatte und nie benutzt wurde kann es sein das sie ab einem Bestimmten alter perse unabhängig des optischen Zustandes als "Müll" gelten, weil der Gummi einfach im Eimer/Alt ist.
Ergänzend dazu:
Soweit ich gelesen habe, ist es wirklich schwer, keine Gewährleistung zu geben. Ein einfaches "keine Haftung/keine Garantie" hilft da nicht. Wenn ein Artikel als funktionstüchtig beschrieben worden, dann hat er das auch zu sein.
Das heißt in beiden Fällen hast du ein Problem.
- Die Risse waren sichtbar. Dann hättest du die Reifen nicht als funktionstüchtig verkaufen sollen.
- Sie waren erst bei Bezug sichtbar. Dann hätte der Käufer es nicht sehen könnten, also Gewährleistung.
Ich möchte hinzufügen, dass ich kein Jurist bin. Aber wenn du nen gut gemeinten Rat hören willst: Nimm die Dinger zurück. Den Ärger mit Anzeige eventuell PayPal oÄ Sperrung und so möchtest du nicht. Und einen kaputten Artikel von wem anders kaufen sicherlich auch nicht ;)
Er hat die Reifen angeschaut und dann gekauft.. somit kann er nicht sagen, dass er das nicht gewußt hat.. du musst ihm auch kein Geld zurückgeben..
lass dich auch nicht vom Preis runterhandeln
Nein, hat er nicht. Er hätte sich bei Abholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen müssen.
Ich würde dafür jetzt z.B. mal § 442 Abs. 1 BGB herziehen:
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
naja mit viel Dehnung kann man grobe Fahrlässigkeit annehmen, obwohl natürlich die Frage ist in wieweit der Otto Normalbürger solche Schäden erkennen kann.
Bedeutet ja das der Käufer mir nachweisen müsste das ich ihm die Mängel verschwiegen habe aber ich wusste davon ja selber nichts. Ich weiß ja auch nicht was er in dieser Zeit mit den Reifen zuhause schon gemacht hat.
Nein. Ignorieren.
Privat. Gekauft wie gesehen.
Er war da, hat sich die Reifen angesehen und mit genommen.
In den 2 Tagen kann auch viel passiert seit von seiner Seite.
Er hat die ware vor Ort besichtigt,bezahlt und mit genommen.
wenn du ihm entgegenkommst ist es reine Gutmütigkeit.
Danke für deine Antwort
Aber woher weiß ich denn ob er nicht die Risse beim Versuch die Reifen aufzuziehen verursacht hat?