Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Ich bin umgezogen und habe den Nachmietern meiner alten Wohnung meine Einbauküche verkauft. Ich habe einen Kaufvertrag über eine "gebrauchte Einbauküche" aus dem Internet gezogen und entsprechend ausgefüllt. Dieser wurde von allen Parteien unterschrieben, ich habe das Original behalten und die Nachmieter eine Kopie. Festgehalten waren die vorhandenen Schränke und Gerätschaften, sowie die Zahlungsvereinbarung des Kaufpreises bis zu 15.12.2016.

Auf Nachfrage bin ich den Nachmietern entgegengekommen, dass sie den Kaufpreis in zwei gleichgroßen Raten tilgen können (erste Rate zum 15.12.2016, zweite Rate zum 15.01.2017). Auch dies habe ich nachträglich auf dem Kaufvertrag festgehalten und mir nochmals unterzeichnen lassen.

Die Nachmieter haben die Küche vor dem Kauf gesehen und es gab keine Beanstandungen, nicht mal handeln wollten sie, obwohl ich den Preis als Verhandlungsbasis angesetzt hatte. Über den Zustand der Küche steht im Kaufvertrag lediglich "gebrauchte Einbauküche".

Da mein Ex-Partner und ich die Wohnung zur Mitte unseres letzten Mietmonats schon leer hatten, haben wir den Nachmieter großzügiger Weise erlaubt, diese schon betreten, renovieren und einräumen zu können.

Ende November erreichte mich nun eine Kurznachricht der neuen Mieterin, dass sie nicht bereit wären, den vollen Kaufpreis zu bezahlen, da die Küche offensichtliche Macken hätte und dreckig wäre. Daraufhin schickte sie mir Bilder von der Oberseite der Hängeschränke und der abmontierten Fußleiste, hinter der ich natürlich nicht geputzt habe.

Alles in allem wurde sie äußerst dreist und drohte mit sofortigem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da dies aber ein Privatverkauf eines gebrauchten Objektes war, habe ich ihr erklärt, dass sie nicht ohne Weiteres von dem Kaufvertrag zurück treten könne, da ich meinen Teil des Vertrages (gebrauchte EKB mit allen im KV genannten Geräten und Schränken) erfüllt hätte und sie nun ihren Teil zu erfüllen habe, nämlich die Zahlung des festgeschriebenen Kaufpreises.

Da sie vehement versucht mich davon zu überzeugen, dass sie jedes Recht hätte, vom Kaufvertrag zurück zu treten, setzte ich sie darüber in Kenntnis, dass ich mich, sollte sie den vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht nachkommen, gezwungen sehe, einen Anwalt einzuschalten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Langsam glaube ich, dass die neuen Nachmieter nie geplant haben, die Küche zu überhaupt zu kaufen (bzw. zu bezahlen) oder zumindest nie bereit waren, diesen Preis zu bezahlen, den Kaufvertrag jedoch ohne weiteres unterschrieben haben, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen.

Wäre diese Vermutung ausreichend um Anzeige (wegen Betruges/arglistiger Täuschung?) zu erstatten?

Wäre es zu diesem Zeitpunkt (bzw. nach verstreichen des ersten Zahlungstermins ohne Geldeingang) überhaupt schon ratsam, Anzeige zu erstatten?

Welche Möglichkeiten hätte ich noch?