Wer haftet bei Privatverkauf bei DHL mit käuferschutz?
Hallo. Ich habe eine porzellan figur versendet. Ich habe sie in luftpolsterfolie und in Zeitungspapier gewickelt die Box extra mit Zeitung ausgestopft auf den Karton Vorsicht Glas geschrieben.
Habe versichert mit 500 Euro versendet
Der Käufer sendet mir jetzt ein Bild dass etwas abgebrochen ist. Er möchte vom Kauf zurück treten.
Dhl übernimmt den Schaden angeblich nicht, weil das Paket äußerlich nicht beschädigt ist.
Er will das Geld über Paypal einbehalten
Ich habe es meiner Seite aus unbeschädigt verpackt und DHL übergeben.
Der Käufer kann ja selber schuld gewesen sein. Was soll man tun?
Für was hat man einen Versicherten versand?
4 Antworten
“Vorsicht Glas“ bringt gar nichts. Du musst die Ware so verpacken, dass sie einen Sturz aus 1,5 m jederzeit unbeschadet überlebt. Wenn das nicht der Fall ist, dann übernimmt DHL auch nichts.
Ich tippe auf unzureichende Verpackung und damit wäre das in deinem Verantwortungsbereich.
Der Paketempfänger trägt das Transportrisiko gemäß § 447 Abs. 1 BGB. Der Absender kann nur in Haftung genommen werden, wenn er das Paket nachweislich zu schlecht verpackt hat.
Bist wohl du Schuld
Guten Abend.
Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich würde mich an DHL wenden.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Nachweis für korrekte und sichere Verpackung liegt allein bei dir. DHL hat Verpackungsvorschriften. Werden die nicht eingehalten bzw dokumentiert, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Paypals bzw ebays Käuferschutz tut sein Übriges dazu, dein Geld ist weg und dein Artikel kaputt.