Kleinanzeigen Verkauf, Ware stark beschädigt, Käufer Geld zurück?

5 Antworten

Gekauft wie gesehen. Der Käufer hätte gleich in deinem Beisein kontrollieren müssen. Du brauchst den Stuhl nicht zurück nehmen.


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Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:14

Der Schaden war ja von außen nicht ersichtlich. Hätte ich davon gewusst hätte ich den auch weggeworfen.

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DerCaveman  23.04.2022, 02:19
@AvatarLuffy

Dann nimm ihn zurueck und erstatte den Kaufpreis. Schliesslich hast du ihm Schrott verkauft.

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Du hat doch deine Anzeige eingestellt und wenn du alles wahrheitsgemäss beschrieben hast, ob Fehler oder Defekte da sind, dann

hättest du dir deine Anzeige ausdrucken sollen und den Käufer nach Besichtigung unterschreiben lassen,mit Datum, dass er die Ware geprüft und so gekauft hat, gleichzeitig hättest du auf einer Kopie deiner Anzeige bestätigen sollen, dass du das Geld in bar bekommen hast.

Komisch ist nur, hast du dir den Stuhl nicht vor dem Verkauf mal genauer angeschaut?

Wenn das stimmt, dann nimm den Stuhl zurück und gib dem Käufer sein Geld zurück.

Normalerweise, wenn man Ware verkauft, die in einem Schuppen gelagert waren, dann sollte das auffallen, wenn auf der Unterseite von einem Stuhl Schimmel ist.

Es ist deine Aufgabe als Verkäufer, deine Ware vorher zu prüfen.

Ich verkaufe meine Ware auch geputzt und sauber.

mh... Hätte er das bei Abholung sehen können? Wenn ja, dann "gekauft wie gesehen".

Du kannst natürlich nett sein und den Stuhl zurück nehmen.

Hat er das erst beim "auseinandernehmen" gesehen, so musst du umtauschen. Allerdings frage ich mich, wenn er den Stuhl auseinander nimmt, kann er das "defekte" doch wegwerfen... oder?


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Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:13

Also der hat ihn wohl beim Abholen nicht genau angeschaut.

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DerCaveman  23.04.2022, 02:18
@AvatarLuffy
Also der hat ihn wohl beim Abholen nicht genau angeschaut.

Du aber auch nicht. Wenn selbst dir, der du ja bislang im Besitz des Stuhls warst, der Schaden nicht aufgefallen ist, wieso haette er dann dem Kaeufer auffallen muessen?

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Beitragsersteller
 23.04.2022, 13:47
@DerCaveman

Der Stuhl war bei Verwandten gelagert. Deswegen habe ich ihn lange nicht mehr gesehen

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Turbomann  05.05.2022, 23:13
@AvatarLuffy

Dann hättest du den Stuhl vorher genau anschauen müssen, denn DU warst der Verkäufer.

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AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:17

Also es war der Stoff im Stuhl der angeschimmelt ist. Und das kann man von außen nicht sehen. Da muss man erst den Reißverschluss aufmachen und nachgucken

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AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:19
@miezepussi

Wenn er ihn aufgemacht hätte ja. Ob man das jetzt immer so macht weiß ich nicht. Aber wenn ich Sachen gebraucht kaufe gucke ich eigentlich auch erst immer genau nach

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miezepussi  22.04.2022, 18:19
@AvatarLuffy

Eben.
Dann versuch ihm den Stuhl doch mit einem Preisnachlass schmackhaft zu machen

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AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:20
@miezepussi

Naja ich glaube einen angeschimmelten Stuhl wird der Käufer so oder so nicht gebrauchen können.

Mur stellt sich halt jetzt die Frage ob er oder ich "Pech" hat?

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AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:21
@miezepussi

Gibt es dazu einen Paragraphen oder so? Also dass Schäden von außen ersichtlich sein müssen?

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miezepussi  22.04.2022, 18:24
@AvatarLuffy

Was will er denn? Vielleicht könnt ihr euch einigen.

Google mal nach "versteckte Mängel", verschwiegene Mängel und ähnlichem. (Stichwort Autokauf)

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AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 13:48
@miezepussi

Wir konnten un darauf einigen, dass ich zumindest einen Teil des Kaufpreises erstatte

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Nein, er hat keinen Anspruch auf Rückerstattung

Nur weil hier mal wieder viel von "gekauft wie gesehen" gefaselt wird: So etwas gibt es nicht!

Entscheidend ist, ob du die sog. "Gewaehrleistung" wirksam ausgeschlossen hattest oder nicht. Wenn nicht, haftest du auch als "Privatverkaeufer" fuer alle Sachmaengel, die der Kaufsache zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben. Dies gilt dann auch fuer solche Maengel, von denen du gar nichts wusstest. Allerdings gibt es bei "Privatverkaeufen" keine Beweislastumkehr. Das heisst, der Kaeufer muss im Streitfall bereits vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden war. Normalerweise ist das ziemlich schwer und oft auch voellig unmoeglich. Im von dir beschriebenen Fall duerfte es jedoch recht einfach gehen. Solche Schaeden entstehen ja nicht ueber Nacht.

Hattest du die "Gewaehrleistung" jedoch wirksam ausgeschlossen, haftest du nur fuer solche Maengel, die dir bekannt waren und dennoch von dir verschwiegen wurden. Hier muesste der Kaeufer dann zusaetzlich beweisen, dass du von den Maengeln wusstest. Das duerfte sich auch im beschriebenen Fall aeusserst schwierig gestalten oder auch nahezu unmoeglich sein.

Hattest du die "Gewaehrleistung" also wirksam ausgeschlossen, duerftest du dich jetzt entspannt zuruecklehnen koennen. Hattest du sie aber nicht oder nicht wirksam ausgeschlossen, waere es sicher die fuer dich guenstigste Loesung, den Verkauf rueckgaengig zu machen (Stuhl zurueck, Geld zurueck). Das geht aber nur, wenn der Kaeufer auch damit einverstanden ist. Er kann auch die Lieferung eines maengelfreien Stuhls verlangen (den du dann irgendwie besorgen muesstest) oder - wenn das nicht geht - sich anderweitig einen vergleichbaren Stuhl kaufen und von dir die eventuelle Differenz zum dafuer gezahlten hoeheren Preis einfordern.


AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 13:50

Habe mich mit dem Käufer darauf geeinigt, dass ich einen Teil der Kosten erstatte.

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