Kleinanzeigen Verkauf, Ware stark beschädigt, Käufer Geld zurück?
Hi habe heute einen Stuhl bei Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat abgeholt.
Jetzt hat er mich angeschrieben und meinte der Stuhl hat unten unter dem "Sitzkissen"
(Keine Ahnung wie man das nennt) einen starken Wasserschaden, womöglich Schimmel/Stockflecken. Der Stuhl wurde in einem kleinen Schuppen gelagert.
Mir war das nicht bewusst. Der Stuhl hat den Käufer 17€ gekostet. Muss ich den zurücknehmen? Oder hat der Käufer selbst das Pech? Wie gesagt ich wusste es nicht weil man das von außen nicht sieht und der Schaden innen ist.
5 Antworten
Gekauft wie gesehen. Der Käufer hätte gleich in deinem Beisein kontrollieren müssen. Du brauchst den Stuhl nicht zurück nehmen.
Dann nimm ihn zurueck und erstatte den Kaufpreis. Schliesslich hast du ihm Schrott verkauft.
Du hat doch deine Anzeige eingestellt und wenn du alles wahrheitsgemäss beschrieben hast, ob Fehler oder Defekte da sind, dann
hättest du dir deine Anzeige ausdrucken sollen und den Käufer nach Besichtigung unterschreiben lassen,mit Datum, dass er die Ware geprüft und so gekauft hat, gleichzeitig hättest du auf einer Kopie deiner Anzeige bestätigen sollen, dass du das Geld in bar bekommen hast.
Komisch ist nur, hast du dir den Stuhl nicht vor dem Verkauf mal genauer angeschaut?
Wenn das stimmt, dann nimm den Stuhl zurück und gib dem Käufer sein Geld zurück.
Normalerweise, wenn man Ware verkauft, die in einem Schuppen gelagert waren, dann sollte das auffallen, wenn auf der Unterseite von einem Stuhl Schimmel ist.
Es ist deine Aufgabe als Verkäufer, deine Ware vorher zu prüfen.
Ich verkaufe meine Ware auch geputzt und sauber.
mh... Hätte er das bei Abholung sehen können? Wenn ja, dann "gekauft wie gesehen".
Du kannst natürlich nett sein und den Stuhl zurück nehmen.
Hat er das erst beim "auseinandernehmen" gesehen, so musst du umtauschen. Allerdings frage ich mich, wenn er den Stuhl auseinander nimmt, kann er das "defekte" doch wegwerfen... oder?
Also der hat ihn wohl beim Abholen nicht genau angeschaut.
Also der hat ihn wohl beim Abholen nicht genau angeschaut.
Du aber auch nicht. Wenn selbst dir, der du ja bislang im Besitz des Stuhls warst, der Schaden nicht aufgefallen ist, wieso haette er dann dem Kaeufer auffallen muessen?
Der Stuhl war bei Verwandten gelagert. Deswegen habe ich ihn lange nicht mehr gesehen
Dann hättest du den Stuhl vorher genau anschauen müssen, denn DU warst der Verkäufer.
Also es war der Stoff im Stuhl der angeschimmelt ist. Und das kann man von außen nicht sehen. Da muss man erst den Reißverschluss aufmachen und nachgucken
Wenn er ihn aufgemacht hätte ja. Ob man das jetzt immer so macht weiß ich nicht. Aber wenn ich Sachen gebraucht kaufe gucke ich eigentlich auch erst immer genau nach
Eben.
Dann versuch ihm den Stuhl doch mit einem Preisnachlass schmackhaft zu machen
Naja ich glaube einen angeschimmelten Stuhl wird der Käufer so oder so nicht gebrauchen können.
Mur stellt sich halt jetzt die Frage ob er oder ich "Pech" hat?
Gibt es dazu einen Paragraphen oder so? Also dass Schäden von außen ersichtlich sein müssen?
Was will er denn? Vielleicht könnt ihr euch einigen.
Google mal nach "versteckte Mängel", verschwiegene Mängel und ähnlichem. (Stichwort Autokauf)
Wir konnten un darauf einigen, dass ich zumindest einen Teil des Kaufpreises erstatte
Nein, er hat keinen Anspruch auf Rückerstattung
Nur weil hier mal wieder viel von "gekauft wie gesehen" gefaselt wird: So etwas gibt es nicht!
Entscheidend ist, ob du die sog. "Gewaehrleistung" wirksam ausgeschlossen hattest oder nicht. Wenn nicht, haftest du auch als "Privatverkaeufer" fuer alle Sachmaengel, die der Kaufsache zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben. Dies gilt dann auch fuer solche Maengel, von denen du gar nichts wusstest. Allerdings gibt es bei "Privatverkaeufen" keine Beweislastumkehr. Das heisst, der Kaeufer muss im Streitfall bereits vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden war. Normalerweise ist das ziemlich schwer und oft auch voellig unmoeglich. Im von dir beschriebenen Fall duerfte es jedoch recht einfach gehen. Solche Schaeden entstehen ja nicht ueber Nacht.
Hattest du die "Gewaehrleistung" jedoch wirksam ausgeschlossen, haftest du nur fuer solche Maengel, die dir bekannt waren und dennoch von dir verschwiegen wurden. Hier muesste der Kaeufer dann zusaetzlich beweisen, dass du von den Maengeln wusstest. Das duerfte sich auch im beschriebenen Fall aeusserst schwierig gestalten oder auch nahezu unmoeglich sein.
Hattest du die "Gewaehrleistung" also wirksam ausgeschlossen, duerftest du dich jetzt entspannt zuruecklehnen koennen. Hattest du sie aber nicht oder nicht wirksam ausgeschlossen, waere es sicher die fuer dich guenstigste Loesung, den Verkauf rueckgaengig zu machen (Stuhl zurueck, Geld zurueck). Das geht aber nur, wenn der Kaeufer auch damit einverstanden ist. Er kann auch die Lieferung eines maengelfreien Stuhls verlangen (den du dann irgendwie besorgen muesstest) oder - wenn das nicht geht - sich anderweitig einen vergleichbaren Stuhl kaufen und von dir die eventuelle Differenz zum dafuer gezahlten hoeheren Preis einfordern.
Habe mich mit dem Käufer darauf geeinigt, dass ich einen Teil der Kosten erstatte.
Der Schaden war ja von außen nicht ersichtlich. Hätte ich davon gewusst hätte ich den auch weggeworfen.