Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?
ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?
7 Antworten
Da er an der Maschine herumgebastelt hat, hast du gute Karten wenn das vor Gericht landet. Er hat es selbst kaputt gemacht. Dass die Maschine vorher kaputt war muss er beweisen. Mit z. B. Gutachten.
Allerdings hast du alles bisher nur mündlich. Das hat, ohne Zeugen, keine Beweiskraft. Nicht mal von der Bastelei hast einen Beweis.
Wenn möglich solltest das schriftlich nachholen, am besten per Mail. So dass du die Aussagen hast. Auch so formulieren dass du, bei Antwort, indirekt alles bestätigt bekommst.
Das am besten bevor sie n echten Anwalt einschalten. Deren bisherige Argumentation klingt eher nach eigener Internetrecherche.
BTW auch mündliche Kaufverträge sind dennoch Kaufverträge. Ohne Zeugen steht dann aber Wort gegen Wort.
Per Whatsapp schrieb er mir das er ne neie Batterie eingebaut hätte, + ZK überprüft hätte,
Das ist doch Beweis genug oder ?
Wenn es sich um einen Privaten verkauf handelt gibt es kein Widerrufsrecht und keine Garantie sondern nur ein Gewährleistungsrecht welches du aber bei dem Kauf ausschließen kannst. Gewährleistung ist auch keine Garantie sondern bezieht sich auf den Zustand des "Artikels" bei Übergabe bei z.b. Mängel welche bei Übergabe vorhanden waren du diese aber verschwiegen hast, oder später auftretende Defekte welche bei Übergabe schon Vorhandensein mussten.
Der Käufer hatte die Möglichkeit sich das Moped vor dem Kauf gründlich anzusehen und zu testen. Du hast alle dir bekannten Mängel wahrheitsgetreu bekannt gegeben und keine absichtlich verschwiegen?
In dem Fall würde ich mich zu keiner Diskussion hinbewegen lassen sondern die Forderung abweisen und mich nicht bequatschen lassen von Äußerungen eines angeblichen Anwaltes welchem nicht einmal bekannt ist das es kein 14 Tägiges Widerrufsrecht bei Privatkäufen gibt.
erstmals danke fürs Lesen und Antworte.
Ja hab ich es gab nur ein einziges Manko was mir bekannt ist und was es eigentlich nicht gab mehr, sondern nur da der Anlasser zickt was er auch als Okay empfunden hat,
ist gefahren und hat direkt ne Anzahlung gemacht gehabt.
Also was sagen sie ? Reicht doch oder ?
Rechtschreibfehler kann jeder für sich behalten war in eile vor angst.
Müsste viel Kürzen und Texte komplett wegmachen da es nicht reichte deshalb ist das alles Ohne richtigen Abstand Entschuldige.
Mit freundlichen Grüßen
Danke, die Rechtschreibfehler kannst du gerne selbst behalten. Außerdem habe ich irgendwann aufgehört den Text zu lesen da ist nur noch eine schwarz-weiße Wand ist.
So nebenbei, er hat nicht den Anwalt angerufen. Ein seriöser Anwalt hätte niemals etwas von 2 Wochen Rückgabe erzählt.
Wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, gilt eine 2 jährige Gewährleistung, allerdings ist der Käufer hier beweispflichtig.
Ein 2 wöchiges rückgaberecht gibt es hier nicht.
Am besten du gehst mal hin und schaust dir das Moped mal an, so hast du übrigens Pluspunkte falls du vor Gericht landest.
Aber problem ist, ohne richtigen Kaufvertrag und er mit gutem Anwalt könnte es wirklich sein das du dann das Geld zurückgeben musst. Gibt viele Fälle im Internet musst mal lesen. Verkaufe deswegen auch nurnoch mit richtigen kaufvertrag, da ich auf solche Probleme echt keine Lust hätte. Habe auch schonmal einen Roller zurückgenommen obwohl ich echt viele gründe hatte den Roller nicht zurücknehmen zu müssen. Aber dann dachte ich mir, na gut repariere ich denn jetzt einfach, verkauf ihn wieder und diesmal mit kaufvertrag, hoffentlich kommt dann kein vollspacken wieder zu mir.
Schau mal nach was mit dem Teil ist und wenn es nicht klappt dann nimm ihn wieder zurück und Verkauf ihn erneut und hoffe einfach das kein spacken wieder zu dir kommt.
Viel Glück!
Kein Anwalt erzählt was von Rückgaberecht. Das gibt es bei Privat nicht.
Hab ich ihm auch schon angeboten, bin aber grad im Urlaub sagte ihm das ich sie danach anschaue