Kontoinhaber nicht gleich Empfänger?
Hallo,
ich habe etwas verkauft und da kam dann auch direkt nach Überweisung die Nachricht, ich solle mich nicht wundern das die Überweisung von X kommt, obwohl ich an Y senden soll. Da habe ich gleich gesagt, dass ich aus Sicherheitsgründen nur an den Kontoinhaber sende (wegen Dreiecksbetrug). Käufer meinte dann, es wäre ein gemeinsames Konto, sie würden aber nicht in der selben Stadt wohnen.
Wäre es denn bei Privatverkäufen rechtlich gesehen erlaubt an einen anderen Empfänger als den Kontoinhaber zu verkaufen?
6 Antworten
dir kann es egal sein - du hast den Betrag auf deinem Konto
der Käufer kann kein Geld zurück fordern. Die Nachricht aufheben
kann das Geld unter Umständen von der Bank zurück überwiesen werden
unmööglich
Was meinst du mit "Nachricht aufheben"?
die Nachricht, ich solle mich nicht wundern das die Überweisung von X kommt, obwohl ich an Y senden soll.
Natürlich, innerhalb von einem gewissen Zeitraum kann man eine Überweisung rückgängig machen.
Ich hatte bei meiner Bank nachgefragt wie das dann wäre wenn sich jemand per Überweisungsschein Geld von meinem Konto an sich selbst oder 3. senden würde, das kann man dann scheinbar rückgängig machen. Laut Aussage meiner Bank
wieder unmööglich - sobald die Gutschrift am Konto ist - vorbei
was du meinst, ist Bankeinzug da ist das machbar. dafür gibt es Fristen
Hatte letztens den Fall, das mein MB auf einen Betrüger reingefallen ist. Die Bank hätte das Geld innerhalb von 24 Std. zurückholen können oder den Auftrag stornieren können.
Ich kann nur wiedergeben was die Beraterin meiner Bank mir gesagt hat
Diese Masche trifft sie, ohne dass Western Union oder Schecks zum Einsatz kommen. Dabei nutzen die Kriminelle eine dritte Person für Banküberweisungen. "So schilderte uns eine Verbraucherin, dass das bei einem Verkaufsportal im Internet hinterlegte Konto des Verkäufers manipuliert wurde, und sie daher den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen - nicht mehr auffindbaren - Dritten überwiesen hat", schreiben die Experten. Offenbar ist das Vorgehen keine Seltenheit: In einem zweiten Fallbeispiel berichtet die Verbraucherzentrale von einem jungen Mann, der eine wertvolle Münze im Internet verkaufte. Er erhielt das Geld auf sein Konto und schickte die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. "Ein paar Tage später erfuhr er, dass das Geld von dem gehackten Konto eines Dritten überwiesen wurde. Das Geld musste er dem Kontoinhaber zurückgeben, seine Münze sah er nicht wieder."
Gemeinsames Konto hieße ja, dass auch der "Zahlungsabsender" Kontoinhaber ist. Außerdem ist es eher unwahrscheinlich, dass Menschen, die nicht mal im gleichen Ort wohnen, ein gemeinsames Konto haben.
Du könntest eventuell einen Ausweis verlangen (von demjenigen, der es überwiesen hat). Also wäre da auch vorsichtig und schon etwas ungewöhnlich dass er mit seiner Partnerin ein gemeinsames Konto hat, aber sie nicht in der gleichen Stadt wohnt. Wieso sagt er dir das überhaupt?
Ich habe geschrieben das ich nur an den Kontoinhaber sende und das Geld daher zurücküberweisen würde. Der Käufer schrieb dann, dass es ein gemeinsames Konto sei, woraufhin ich schrieb das ich ja dann einfach an den Kontoinhaber senden kann, da ich dann davon ausging das es ein Haushalt ist. Käufer schrieb dann, dass das nicht ginge, da sie nicht in der selben Stadt wohnen würden. Finde ich schon etwas merkwürdig
Ja, würde mal fragen, ob er eine Kopie vom Ausweis seiner Partnerin machen kann. Ist es denn ein größerer Betrag oder Elektronartikel? Das mit der anderen Stadt würde mir auch merkwürdig vorkommen.
bei einem gemeinsam Konto würde ich auch eher vermuten, dass der Name des Mannes angegeben ist oder vielleicht auch beide.
Wie sieht es denn mit seinen Bewertungen aus? Hast du die mal angeschaut?
Natürlich ist das erlaubt. Als ich noch kein eigenes Konto hatte, lief auch alles über das Konto von meinem Papa. Aber mein Name stand in der Lieferadresse, da ich bei meinem Onkel gewohnt habe. Anders ist das nicht machbar, wenn es übers Internet gemacht wird. Außer man schickt das Geld in einem Brief.
Meine Eltern haben sich das Konto von meinem Papa auch mal geteilt. Allerdings hat meine Mama zwar die Vollmacht, aber namentlich stand immer nur mein Papa drin.
Klar wäre das erlaubt, schützt dich aber trotzdem nicht vor Dreiecksbetrug.
Wenn X mir Geld überweist aber keine Ware bekommt, weil die an Y geht, kann das Geld unter Umständen von der Bank zurück überwiesen werden. Bzw., man könnte auch, im Falle eines Dreieckbetrugs, rechtlich gegen mich vorgehen, da ich als angeblicher VK keine Ware versendet habe. Hatte mich da selbst mal bei meiner Bank aufklären lassen.
Was meinst du mit "Nachricht aufheben"?