EBay Kleinanzeigen Käufer will Ware zurückgeben?

9 Antworten

nein, z.b. nur wenn sie dich verklagt und nachweisen kann, dass du diesen wasserfleck vorsätzlich und wissentlich verschwiegen hast oder das sofa in der anzeige als mängelfrei beschrieben war.

gerade bei persönlich als haustürgeschäft verkauften waren gilt der grundsatz: verkauft wie besichtigt unter ausschluß der gewährleistung.

bleib gelassen und wirf ggf. bei einem aggressiven telefonat ein paar brocken juristendeutsch ins gespräch ein.

viele leute sind durch die weit verbreitete kulanz des einzelshandels der festen überzeugung, dass man jeden kaufvertrag rückgängig machen kann. gerade bei privaten gebrauchtkäufen müsste man dann einen ausgefeilten schriftlichen laufvertrag aufsetzen, wenn man solche risikien ausschließen will. dann scheitert aber in der regel das geschäft.


iGhost007 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 18:24

Nein, von dem Fleck wussten wir nichts. Da er auf der unter Seite des Sofas ist. Also da, wo es auf dem Boden steht. Es kann beim putzen passiert sein (?) das wissen wir nicht genau. Wir selbst, haben den Fleck nicht gesehen. Und die Käufer haben das Sofa selbst eingeräumt und angesehen. Da sagte sie noch „ ja, das nehme ich gerne, sieht wie neu aus“.
in der Beschreibung hatten wir stehen, dass das Sofa gebraucht ist.

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Das ist der Sinn dabei, das man kommt und sich die Ware abholt. Ich nehme an, das es ein gebrauchtes Sofa war. Da schaut man dann genauer hin, ob man mit den Gebrauchsspuren leben kann oder nicht.

ich denke, das sich die Dame an die beiden Käufer (Abholern) halten muss.

Müssen wir das Sofa zurücknehmen?

Nein, natürlich nicht:
Schreib ihr, dass sie das Sofa selbst überprüft und danach mitgenommen hat und lehne den Rücknahmewunsch freundlich, aber bestimmt ab.

....würde ich nicht akzeptieren, zumal sie das Sofa vorher angesehen haben.

.die gängige Regel lautet: gekauft wie besichtigt.


Oponn  14.01.2021, 18:21

Die gängige Regel ist aber grundsätzlich falsch.

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