Privatverkauf über Facebook?
Guten Morgen,ich habe über eine Flohmarktgruppe bei Facebook einen, recht teuren(200€), Gegenstand verkauft. Da dieser sehr empfindlich ist was den Transport angeht nur über Abholung. Die Dame war auch da und wir haben das Gerät sogar angemacht damit sie ihn laufen hören konnte. Ich habe auch erwähnt das er lange nicht gelaufen ist weshalb ich ihn ja verkauft habe. Sie meinte auch ein "komisches Geräusch" zu hören; trotzdem hat sie sich entschlossen ihn zu nehmen. Jetzt, eine Woche später, hat sie festgestellt das er ihren Ansprüchen nicht genügt bzw. doch die lange Lagerungszeit nicht gut überstanden hat und möchte ihn, natürlich gegen die Rückzahlung, zurückgeben. Muss ich mich darauf einlassen? Vielen Dank für ihre Hilfe.
4 Antworten
Nein musst du nicht,
außer du hast bei deiner anzeige auf Facebook was anderes geschrieben wie ( nehme es gerne zurück oder so)
sonst musst du es nicht nehmen
Beste Grüße
Nein, eigentlich nicht. Das war ein Privatverkauf. Solange du nicht in die Beschreibung ,,mit Rückgaberecht" dazu geschrieben hast. Bei einem Privatverkauf geht man davon aus, dass man das Geld behalten kann.
Nein, wenn du nicht willst musst du es nicht tun. Bei Privatverkäufen ist Garantie und Rückgaberecht immer ausgeschlossen, ausser der Verkäufer bietet es an.
Nein, musst du grundsätzlich nicht. Bei Privatverkäufen ist der Anspruch auf Umtausch/Rücknahme generell ausgeschlossen, sieht §474 BGB. Die Mängelhaftung aus §§433 BGB besteht immer noch, aber da ist der Käufer in der Beweispflicht.