Privatverkauf über Facebook?

4 Antworten

Nein musst du nicht,
außer du hast bei deiner anzeige auf Facebook was anderes geschrieben wie ( nehme es gerne zurück oder so)

sonst musst du es nicht nehmen

Beste Grüße

Nein, eigentlich nicht. Das war ein Privatverkauf. Solange du nicht in die Beschreibung ,,mit Rückgaberecht" dazu geschrieben hast. Bei einem Privatverkauf geht man davon aus, dass man das Geld behalten kann.

Nein, musst du grundsätzlich nicht. Bei Privatverkäufen ist der Anspruch auf Umtausch/Rücknahme generell ausgeschlossen, sieht §474 BGB. Die Mängelhaftung aus §§433 BGB besteht immer noch, aber da ist der Käufer in der Beweispflicht.

Nein, wenn du nicht willst musst du es nicht tun. Bei Privatverkäufen ist Garantie und Rückgaberecht immer ausgeschlossen, ausser der Verkäufer bietet es an.