Einbruch, Hausfriedensbruch und Co. Alte Bergwerke und Gebäude.
Hallo liebe Leute,
es ist wieder Sommer und halte mich wieder sehr häufig Draußen auf, letztens bin ich beim Wandern auf ein altes Gebäude gestoßen.
Die Türen standen auf, es waren keine Schilder sichtbar die mir das betreten untersagt hätten - und auch ein Zaun war nicht vorhanden - also ging ich hinein.
Da stellte sich mir die Frage: Ab wann mache ich mich bei sowas eigentlich des Einbruchs schuldig und wann ist es "nur" Hausfriedensbruch.
Wie steht die Rechtslage bei alten Gruben, Mienen und Stollen?
Das StGB lässt sich wiedermal nur bedingt zu Rate ziehen, (§123) Hausfriedensbruch.
(§243, §244) Einbruch - Einbruch in einhergang mit Diebstahl.
Meine eigentliche Frage beschränkt sich auf folgendes:
Wenn eine Tür bei einem leerstehenden Haus aufsteht, und ich dieses betrete, wessen mache ich mich schuldig?
Stollen und Gruben sind mit einem Mechanismus verrigelt, wenn ich den Schlüssel dafür Zuhause habe und mir damit zugang dazu verschaffe, wessen mache ich mich schuldig?
Wenn ich mir aus besagten Stollen ein Suvenier (Alten Nagel o.ä.) mitnehme, mache ich mich da auch irgend einer Straftat schuldig?
Ich hoffe ich habe alle Details mitgeteilt und freue mich über ein paar hilfreiche Antworten.
DANKE!
Euer Soldier90