Mein Vater ist selbstständig und ich erhalte als Student Bafög. Dafür muss er theoretisch das Formblatt 03 für meinen Folgeantrag ausfüllen was eine Einkommenserklärung ist. Damit verbunden ist auch eine Steuererklärung was aufwendig ist, weil er selbstständig ist und deswegen sehr viele Angaben dazu vorgesehen sind. Bei meinem Erstantrag hat er alle Angaben gemacht und mein BAföG-Antrag wurde bewilligt, aber jetzt beim Folgeantrag wo man ja auch wieder das Formblatt 03 ausfüllt, hat mein Vater stattdessen die Meinung, dass wenn man ein Schreiben erstellt was aussagt, dass man als Elternteil bereits eine Ausbildung vor dem Studium finanziert hat, was stimmt, und deswegen keine weitere Finanzierung leisten will, man deswegen keine Angaben zu den Einkommen etc. machen muss. Ich weiß, dass man auch elternunabhängiges BAföG bekommen kann, aber habe keine Ahnung ob das beim Folgeantrag auch noch Sinn macht. Wenn man von elterabhängigen BAföG auf elternunabhängiges BAföG wechselt, muss man dann nicht einen komplett neuen BAföG-Antrag stellen? Ich habe keine Ahnung ob das so Sinn macht und wollte deswegen fragen ob sich jemand wirklich damit auskennt und mir sagen kann, ob das generell geht, oder es vielleicht möglich ist, aber dann einfach nur Stress ist
Danke
Kann man elternunabhängiges BAföG durch Weigerung der Eltern erhalten?
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