PVC-Teichfolie im Hochbeet - berechtigte Gefahr oder Paranoia?

Hallo,

mich interessiert einmal Eure Einschätzung zu PVC-Teichfolie in Hochbeeten.

Und zwar haben wir uns gerade vier Hochbeete gebaut und diese innen mit PVC-Teichfolie beschichtet, nachdem wir diesen Tipp so im Internet (und auch im Bauhaus) bekommen haben.

Blöderweise sind wir erst nachdem wir alle vier Beete errichtet und befüllt haben über mehrere andere Artikel im Internet gestolpert, die aufgrund von Weichmachern und deren Ausdünstungen explizit von der PVC Verwendung abraten. Stichworte: Umweltschädlichkeit, Krebserregend usw...

Auf erneute Rückfrage bei Bauhaus sagte mir die Dame im Gartencenter, dass in den besagten Foren und Artikeln oftmals übertreiben wird. ...dass richtige "Ökos" natürlich von allem abraten was irgendwie mit Kunststoffen zu tun hat, jedoch viele Kunden (sie inklusive) ihre Hochbeete ganz normal mit dieser PVC Folie beschichten.

Ich bin nun echt hin und hergerissen in dieser Sache... Kann auch nicht richtig einschätzen, wie hoch diese Gefahr tatsächlich ist. Dünstet die Folie diese Weichmacher tatsächlich in solchen Massen aus, dass damit das gesamte Beet kontaminiert wird? Betrifft das ggf. nur einen ganz schmalen Bereich Erde direkt an der Folie? Sprechen wir über eine Belastung die im schlimmsten Falle erst nach Jahren auftritt oder gibt so eine Folie die Schadstoffe unmittelbar frei?

Ich bin mir halt überhaupt nicht sicher, ob ich das jetzt einfach so belassen kann für 1,2, 3 Jahre oder die Füllung schnellstmöglich wieder entferne und die Beete neu befülle, nachdem ich die dann stattdessen mit der eher empfohlenen Noppenfolie auskleide?

Könnte ich die jetzige Teilfüllung (Drainageschicht Holz; Grassoden, Oberboden und Laub) dann überhaupt noch bedenkenlos weiterverwenden (lag jetzt 1 bzw 2 Wochen in den jetzigen Beeten), oder ist die Gefahr groß, dass auch diese Schichten bereits kontaminiert sind?

Ich danke euch sehr für eure Einschätzungen! Mir ist bewusst, dass Kunststoffe natürlich nie ganz unbedenklich oder Bio sind - darum gings mir auch gar nicht. Jedoch weiß ich auch nicht, ob ich mir da nun einfach viel zu viel Gedanken mache oder ob die Sorgen tatsächlich sehr berechtigt sind.... VG Bolle

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Kunststoff, Garten, Hochbeet, Plastik, PVC, Schadstoffe
Gibt es einen Mindestabstand eines Hochbeets zur Garagenrückwand?

Hi,

ich versuche die Hintergrundsituation kurz zu beschreiben:

Mehrfamilienhaus (also Wohnungseigentümergemeinschaft) mit 3 Parteien, 2 Garagen und der Eigentümer EG besitzt ein Sondernutzungsrecht für den gesamten Garten. Hessisches Baurecht findet Anwendung.

Garage 1 gehört zur Wohnung im 1.OG, hat aber auf der Rückseite eine Tür zum Garten hin. Diese wird allerdings nicht genutzt, da dieser Wohnung ja kein Sondernutzungsrecht zugeordnet ist. Höchstens als Nottür (ist allerdings nicht schriftlich fixiert).

So viel zum Hintergrund...

Der Eigentümer EG (Sondernutzungsrecht Garten) platziert nun ein recht großes Hochbeet (Holzkasten ca. 3x1 m, Höhe ca. 1 m) über die gesamte Breite direkt hinter die Garage des Eigentümers 1.OG. Der Abstand zur Garage beträgt max. 5 mm, die Tür ist dadurch komplett zugestellt.

Nun kommen wir zu den Fragen:

a) Darf er das ohne Genehmigung (Baugenehmigung meine ich wohl weniger als Zustimmung der WEG)? Wobei das Hochbeet die Höhe von 1m nicht überschreitet. Könnte wohl grenzwertig sein.

b) Gibt es einen Mindestabstand zur Garagenrückwand? Prinzipiell spricht vielleicht nix dagegen, bei so einem geringen Abstand könnte es aber zur Beschädigung/Schimmel der Garage aufgrund Nässe kommen? Wie seht ihr das?Abdichtungsmaßnahmen wurden nicht getroffen.

c) Wie sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer mal an die Rückseite der Garage muss (z.B. Reparaturarbeiten)? Ein Hochbeet mit diesen Abmessungen und so einer enormen Masse ist nicht mal eben weggeschoben...

d) Die Tür hätte durch das Hochbeet ja keinerlei Funktion mehr, auch nicht als Nottür. Leider ist diesbezüglich kein "Recht" bzw. Anspruch o.Ä. eingetragen. Wie verhält es sich hier?

Am wichtigsten Wäre eine Antwort auf die Frage b), einfach um späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Hoffe auf viele konstruktive Beiträge :-) Danke!

Recht, Genehmigung, Hochbeet