Gibt es einen Mindestabstand eines Hochbeets zur Garagenrückwand?
Hi,
ich versuche die Hintergrundsituation kurz zu beschreiben:
Mehrfamilienhaus (also Wohnungseigentümergemeinschaft) mit 3 Parteien, 2 Garagen und der Eigentümer EG besitzt ein Sondernutzungsrecht für den gesamten Garten. Hessisches Baurecht findet Anwendung.
Garage 1 gehört zur Wohnung im 1.OG, hat aber auf der Rückseite eine Tür zum Garten hin. Diese wird allerdings nicht genutzt, da dieser Wohnung ja kein Sondernutzungsrecht zugeordnet ist. Höchstens als Nottür (ist allerdings nicht schriftlich fixiert).
So viel zum Hintergrund...
Der Eigentümer EG (Sondernutzungsrecht Garten) platziert nun ein recht großes Hochbeet (Holzkasten ca. 3x1 m, Höhe ca. 1 m) über die gesamte Breite direkt hinter die Garage des Eigentümers 1.OG. Der Abstand zur Garage beträgt max. 5 mm, die Tür ist dadurch komplett zugestellt.
Nun kommen wir zu den Fragen:
a) Darf er das ohne Genehmigung (Baugenehmigung meine ich wohl weniger als Zustimmung der WEG)? Wobei das Hochbeet die Höhe von 1m nicht überschreitet. Könnte wohl grenzwertig sein.
b) Gibt es einen Mindestabstand zur Garagenrückwand? Prinzipiell spricht vielleicht nix dagegen, bei so einem geringen Abstand könnte es aber zur Beschädigung/Schimmel der Garage aufgrund Nässe kommen? Wie seht ihr das?Abdichtungsmaßnahmen wurden nicht getroffen.
c) Wie sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer mal an die Rückseite der Garage muss (z.B. Reparaturarbeiten)? Ein Hochbeet mit diesen Abmessungen und so einer enormen Masse ist nicht mal eben weggeschoben...
d) Die Tür hätte durch das Hochbeet ja keinerlei Funktion mehr, auch nicht als Nottür. Leider ist diesbezüglich kein "Recht" bzw. Anspruch o.Ä. eingetragen. Wie verhält es sich hier?
Am wichtigsten Wäre eine Antwort auf die Frage b), einfach um späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
Hoffe auf viele konstruktive Beiträge :-) Danke!
3 Antworten
So ein geringer Abstand ist auch doof fürs Hochbeet, man kommt nicht an die Rückseite.
Davon abgesehen würde ich mal den Verwalter fragen, oder habt ihr keinen? Das Sondernutzungsrecht für den Garten gibt es womöglich her. Und wenn da eh keiner durch die Tür geht und es kein offizieller Ausgang ist, wozu die Aufregung? Für ein Hochbeet braucht man keine Baugenehmigung, das ist doch blos eine große Kiste. Und kein Gebäude oder Anbau o.ä.
Ich spreche mal mit dem Verwalter am Montag.
Die Aufregung nicht wegen dem Hochbeet an sich, wenn es aber später mal zu Schäden an der Garage kommen sollte streitet man sich rum... Daher geht es eher um den Abstand an sich.
Es kommt auf die Gemeinde, Stadt usw. an wo man wohnt jede hat da eine eigene Satzung einfach nach dieser suchen oder im Rathaus nachfragen die wissen das
Notausgänge dürfen nach allen Baurechten NICHT verstellt werden .
auch wenn hier das grüne Männchen fehlt ! Rede mit der Feuerwehr !!
Es ist ja keine als Notausgang definierte Tür... ich vermute, der Vorbesitzer des Hauses hatte damit einfach Zugang zum Garten.
Für ubs wäre es höchstens eine Art Notausgang bzw. Notzugang (Ausfall Garagentor etc.).