Neben-„Berufung“ Investor?

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und mittlerweile habe ich irgendwie meine erfüllende Berufung Investor gefunden. Es gibt kaum etwas, was mich nicht so sehr erfüllt. Ich habe erst lange überlegt, Wirtschaft zu studieren. Aber mir geht es nicht um Unternehmensgründung oder als Account Manager oder Buchhalter zu arbeiten. Ich liebe es so sehr, in Projekte zu investieren von denen ich sehr stark überzeugt bin. Deswegen fühle ich mich seitdem ich mich selbst als Investor sehe am allerliebsten. Ich habe das Ziel reich mit Investitionen zu werden. Ich investiere in top Kryptoprojekte, Aktien und Gold. Ich studiere nebenbei Geographie auf Lehramt (Geographie, weil es mich seit Kindheit auf interessiert). Damit kann ich aber sicher nicht „reich“ werden. Deswegen investiere ich 50% meines Geldes. Ich arbeite auch momentan nebenbei als Nachhilfelehrer, online, weil ich es sehr sehr gerne mache. Manchmal arbeite ich nebenbei auch als Erntehelfer. Das Geld wird zur Hälfte investiert, wie schon beschrieben, und das will ich mein Leben lange tun. Bis ich alt bin werde ich investieren, was nur möglich ist. So kann ich meinen Traumjob (Geographielehrer) ausüben und verdiene nebenbei mit meinen Investitionen soviel Geld, dass ich hoffentlich mit 40 oder 45 schon ausgesorgt habe.
Ist das eine sinnvolle Zukunftsvision für einen 22 Jährigen?😊

Andere geben Geld aus für sonstige kurzfristige Kosumgüter, ich aber will das lieber für die Zukunft investieren.

Leben, investor, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Sind Entnahmen vom Geschäftskonto Einnahmen?

Hallo,

Wenn man als selbständiger aufstockend ALG2 bezieht und im Bewilligungszeitraum Geld von seinem Geschäftskonto auf das Privatkonto überweist um damit private Kreditkartenschulden oder private Versicherungen zu bezahlen, zählt das dann als Einnahme die vom ALG abgezogen wird?

Oder ist es einfach eine Verfügung über vorhandenes Vermögen, sofern es nicht die Erheblichkeitsgrenze überschreitet?

Das Geld auf dem Geschäftskonto stammt aus der Zeit bevor man ALG2 beantragt hat, aber noch aus dem laufendem Kalenderjahr, es ist also nicht im Bewilligungszeitraum zugeflossen.

Ich finde dazu nur dieses Urteil aus 2017 mit verweisen auf vorherige Urteile

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/191925?modul=esgb&id=191925&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Woraus sich folgende Leitsätze ergeben:

"1. Denn die Nichtberücksichtigung von Privateinnahmen als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ergibt sich bereits aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Privatentnahmen auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen beruhen und daher der Substanz entnommen werden. Sie sind als Rechnungsposten beim Betriebsvermögensvergleich (vgl. § 4 Abs. 1 EStG) nicht das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und damit kein Einkommen. Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 – L 26 B 422/07 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 – L 7 AS 5626/07 ER-B; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 – B 14 AS 44/07 R ).

2. Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens."

Leider widersprechen sich 1. und 2. wenn die Einnahmen aus dem gleichen Kalenderjahr sind.

Aus der Anlage EKS womit das Einkommen im Bewilligungszeitraum nachgewiesen wird, ist der Begriff "Entnahmen" gestrichen worden und es gibt nur noch "Entnahmen von Waren", das Job Center hat aber Einsicht in die Kontenbewegungen.

Gab es da eine Änderung oder ein neues Urteil? Weiß jemand mehr?

Politik, Recht, ALG II, Geschäftskonto, Wirtschaft und Finanzen
VWA-Thema?

Hallo zusammen!

Ich bin derzeit in der 7. (11.) Klasse. Bedeutet in Österreich, dass ich nächstes Jahr eine vorwissenschaftliche Arbeit schreiben muss. Der Zeit habe ich als Titel: "Der Weg der USA in den dritten Irakkrieg". Meine Leitfragen sind:

  • Wie war die innenpolitische Lage der USA kurz vor und kurz nach 9/11?
  • Inwiefern hat die USA wirtschaftliche und geopolitische Interessen in den Krieg getrieben?
  • Inwiefern haben Mitglieder der Bush Regierung wissentlich Falschinformationen verbreitet?

Und das wäre die Gliederung:

  • Innenpolitische Lage der USA kurz vor und kurz nach 9/11.
  • Mögliche wirtschaftliche und geopolitische Interessen im Irak.
  • Die „Curveball-Affäre“.
  • Mögliche Verbindung zwischen dem Irak und Al-Qaida.
  • Vermutlicher Besitz von Massenvernichtungswaffen.

Mein Betreu meinte, dass das Thema viel zu groß sei, was ich auch einsehe. Aus diesem Grund muss ich das Thema massiv kürzen. Nur um die Dimesnionen einer VWA zu erklären, 15-20 Seiten mit c.a 60.000 Zeichen. Mein Thema ist viel zu groß und umfangreich. Mir wäre in den Kopf gekommen zu fragen: "War der Dritte Irakkrieg ein Völkerrechtsbruch?". Das hört sich auch spannend an, aber was ich wirklich untersuchen will ist wie Falschinformationen als Begründung für einen Krieg herangenommen wurden. Ich könnte selbst verständlich genau das Fragen aber, mein Betreuer lehnte das ab.

Eine andere Sicht würde mich sehr unterstützen.

Danke!

Schule, Geschichte, Politik, Irak, Matura, Naher Osten, VWA, VWA-Thema, Philosophie und Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzen

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