Es geht um Folgendes: ein Pensionär (ehemals beim Bund beschäftigt!) möchte neben seiner Pension ein bisschen was dazu verdienen. Es handelt sich nicht um einen 450 €-Job, sondern um einen Job auf Steuerkarte (so um 650 €/monatl.). Seine Pension wird logischerweise versteuert, ist aber nicht sozialversicherungspflichtig, da er ja Beamter war. Wie verhält sich das bei einem Nebenjob? Ich habe schon mal ein bisschen geforscht und zwei Ansätze gefunden: 1) ein Beamter ist nie sozialversicherungspflichtig (weder während seiner Dienstzeit noch als Pensionär) und demnach müssen für ihn auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden oder b) grundsätzlich ist ein Nebenjob für einen Pensionär sozialversicherungspflichtig. Es gibt aber die Möglichkeit einen Gewährleistungserstreckungsentscheid herbeizuführen. Wer kennt sich mit der Frage aus? Vielleicht ist ja auch jemand betroffen und kann aus erster Hand berichten. Vielen Dank schon mal im voraus!