Hallo, Ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines Vertrages. Ich hatte mal in einem Hotel ein Seminarraum inkl. Verpflegung usw. reserviert... Diese Sache wurde in Form eines Vertrages festgehalten in dem ich eine PDF Datei bekommen habe und den Vertrag unterschrieben zurücksenden sollte, dies habe ich mit meiner Leichsinnigkeit getan. Nun ist folgendes passiert: Seminar konnte nicht stattfinden und wurde deshalb auf 2 Monate verschoben. Ein kostefreier Rücktritt ist nicht mehr möglich, da ich nicht rechtzeitig gekündigt habe, hieß es. Dafür hätte ich 28 Tage vorher eine Kündigung schreiben müssen, dies konnte ich nicht da ich die Räumlichkeiten erst sech Wochen vor Beginn gebucht hatte und auf genung Teilnehmer gehofft habe. 2 Monate später: Wieder nicht genung Teilnehmer ( Warum auch immer...) zwei Wochen vo Beginn melde ich persöhnlich, dass die Veranstaltung ganz ausfällt und ich gerne den Vertrag irgendwie auflösen möchte. Dass es für mich nicht ganz kostenfrei sein wird war mir schon klar und ich wäre bereit einen kleinen Teil der Vetrtragssumme (ca. 3000€) als Entschädigung zu bezahlen. Da wurde ich auf den Vertrag und meine Rechte und Pflichten verwiesen und müsse demnach den vollen Betrag bezahlen! Zum Vertrag: Als ich mit den Mitarbeitern des Vertragspartners gesprochen habe, lag dort als Vorlage nur der, von mir unterschriebene, ausgedruckter Vertrag! Die Unterschrift der Gegenseite hat immernoch gefehlt! Dann frage ich mich:Ist ein Vertrag nicht erst dann gültig wenn Beide Parteien unterschrieben haben und es auch zur Hand haben? Hätte ich nicht auch von denen den Vetrtrag unterschrieben bekommen müssen? Ich meine, die wollen von mir haufen Geld haben auf Grund des Vertrages der noch nicht einmal von beiden Seiten unterschrieben ist!? Und dann verlangen Sie die volle Summe für Dienstleistung die ich noch nicht mal nutzen konnte. Ist das alles Rechtsgültig?

Danke für die Antwort.