Hallo!
Sind Dienstleistungsverträge, in diesem Fall Hausmeisterserviceverträge, die ích mit Kunden geschlossen habe automatisch unwirksam, sprich gekündigt, wenn ich mein Gewerbe abmelde?
Habe ebenfalls als Subunternehmer gearbeitet und habe da kein Geld bekommen, daher bin ich jetzt zahlungsunfähig und muss ja als Einzelunternehmer jetzt eigentlich mein Gewerbe abmelden und ein Regelinsolvenzverfahren einleiten. Kann ich also jetzt meinen Kunden schreiben das ich mein Gewerbe abmelden muss und die Verträge somit mit sofortiger Wirkung ungültig werden und somit gekündigt sind oder muss ich die Kündigungsfristen einhalten und mein Gewerbe solange aufrecht erhalten (wobei ich ja zahlungsunfähig bin !).
Ich bin dankbar für alle Antworten da ich schnell Handeln muss um noch größeren Schaden zu verhindern, da ich durch die ganze Sache auch gesundheitlich sehr mitgenommen bin.