Hallo zusammen,

vermutlich ist es einigen von euch schon untergekommen, dass es mitunter Verträge gibt, welcher Art auch immer, mit einer sog. Mindestlaufzeit, bei dem der Laufzeitbeginn schon voreingetragen ist. Natürlich weiß ich, dass man Verträge auch für bereits erbrachte Leistungen im nachhinein schließen kann. Aber darum geht es nicht vorranig. Wenn ich z.b. ein Auto mieten möchte und mal abgesehen von der Bezahlung, eine Vertragslaufzeit ab dem 1.1. habe, den Vertrag jedoch erst am 2.1. unterschrieben habe, mit Datum(2.1), ist er dann noch rechtkräftig, weil der Vertrag ja dann offensichtlich falsche Angaben enthält?!

Ich weiß, komplex erklärt und auch etwas Umständlich aber vlt kann mir ja dennoch jemand weiterhelfen.

(Anders ausgedrück könnte man auch fragen: ist ein Vertrag mit Mindestlaufzeit, und beginnender Mindestlaufzeit, vor dem Vertragsabschluss-Datum rechtskräftig?)