Deutscher Inkasso-Dienst EOS... Was zur Hölle?

Hey Leute, Ich habe es wohl echt mit den Inkassofirmen... Nun habe ich wieder Post bekommen..hier meine Story:

Ich war vom 20.07 - 08.08 Im Urlaub und benötigte eine Kreditkarte um ein Auto mieten zu können, als schnelle alternative da mir keine Zeit mehr für eine richtige blieb entschied ich ich für eine Prepaid-KK. Ich beantragte eine bei der Commerzbank und bei "VIABUY", zum Glück kam die von der Commerzbank an, somit war mit die VIABUY - Karte egal, habe bis letzte Woche nichts mehr davon gehört, dann ist nämlich der erste Brief eingeflogen, habe wie bei "BFS Risk Inkasso" auf den 2. gewartet. Nun sind heute gleich 2 Briefe ins Haus geflattert beide von dem EOS Deutscher Inkasso-Dienst, im ersten wird mir "verdeutlicht" das ich wenn ich nicht bezahle Probleme haben werden wenn ich..

  • Ein Handy-Vertrag abschließe
    • Meine Bonität verliere bei meinem Kreditinstitut
    • Probleme beim Finanzierungskauf eines KFZ

Auf Seite 2 findet sich ein SEPA Lastschriftmandat welches ich ausfüllen und unterschreiben soll. Im 2. Brief geht drohen die mir mit einer Kontopfändung wenn ich nicht bezahle und auf Seite 2 wieder ein SEPA Lastschriftmandat, auf Seite 3 findet sich ein "Selbstständiges Schuldanerkenntnis" welches ich unterschreiben soll.

Forderung: Hauptforderung = 89,70 Mahnkosten = 2,50 Inkassovergütung = 48,60 Zinsen = 1,15 ==> 145,95€

NUN ZU MEINEM PROBELM!... Ich habe die Karte NIE erhalten, ich weiss nichtmal wie die aussieht und auf der Seite heißt es..

"Die Gebühr von 89,70 Euro für die Gesamtlaufzeit von drei Jahren wird Ihnen nach Erhalt der Karte mit der ersten Mindestaufladung über 90,- Euro abgerechnet."

Bitte helft mir! Ich will keine Probleme bekommen mit Schufa etc.

mfg, triban1337

Inkasso, Rechtschreibung
Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

Hallo liebe User,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).

Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.

So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.

Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:

  • einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
  • Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.

Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Vertragsrecht
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