Ich habe zum 15. des Monats eine neue Arbeitsstelle. Ist es möglich auch zum 15. zu kündigen und gleichzeitig an diesem Tag eine neue Tätigkeit zu beginnen? Wegen Resturlaub wäre das zeitlich möglich, aber ist es auch rechtens? Oder müsste ich dann zum 30. des vorherigen Monats kündigen und mich 14 Tage arbeitslos melden?