Kann ich meinen Hund wieder zurück holen?
Hallo, ich habe meinen Hund vermittelt aufgrund einer Allergie meiner Mutter. Nun versuchen die jetzigen Besitzer ihn zu wieder zu vermitteln, nennen aber keinen triftigen Grund. Beim Verkauf wurde damals ein Schutzvertrag verfasst in dem steht, dass der Hund an mich zurück gegeben werden muss und ohne meine Einverständnis nicht weiter vermittelt werden darf. Die Leute sind sichtlich überfordert mit dem Hund, gehen nicht regelmäßig mit ihm raus usw. Auf mein Recht will ich nun zurück greifen und den Hund zu mir zurück holen, da ich nun auch in meiner eigenen Wohnung lebe und die Allergie meiner Mutter kein Problem mehr darstellt. Leider habe ich beim Umzug scheinbar den Schutzvertrag verlegt oder verloren. Kann ich den Hund trotzdem zurück verlangen?
7 Antworten
Vertrag ist Vertrag... Ein Zeuge wäre hier aber hilfreich.
Verträge kommen durch Willenserklärungen zustande. Das kann schriftlich, mündlich oder durch eine Handlung (z.B. Ware nehmen) sein.
Verträge unterliegen aber bestimmten Regeln und manche Klauseln dürfen schlichtweg nicht in Verträgen stehen. Die "üblichen" Klauseln in Schutzverträgen sind meist rechtlich eben nichtig, weil sie so nie in einen Vertrag geschrieben hätten werden dürfen!
Oftmals sind diese Schutz Verträge nicht wirksam.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
du hättest dir bei Verkauf ein Vorkaufsrecht eiräumen lassen sollen.Du hast die Sache veräussert und damit alle Rechte.Rede mit den neuen Eigentümern ob sie ihn dir zurück verkaufen. Wenn diese nein sagen dann ist nein
Es tut mir leid das sagen zu müssen aber das Recht den Hund zurück zu nehmen und ihn nicht ohne deine Erlaubnis weiter vermitteln zu dürfen ist nicht gültig und rechtens.
Es ist mit dem Kauf ihr Eigentum geworden und da kannst du nicht mehr drüber bestimmen was sie da mit tun.
Solche Klauseln haben also keinen Bestand in einem Vertrag.
Du wirst nur die Chance haben mit Ihnen zu reden.
Sehe ich auch auch so. Die Züchterin meines Hundes hat sich auch ein Vorkaufsrecht im Vertrag sichern lassen. Finde ich absolut gut!
dass es oft so gemacht wird und damit "üblich" ist bedeutet nicht dass es auch gültig ist. Solche Klauseln sind tatsächlich ungültig, da sittenwidrig.
"Nur weil man etwas gekauft hat, kann man noch lange nicht machen, was man will,"
DOCH! genau das besagt das recht des Eigentümers!
Ja, natürlich; rede einfach mit den Leuten, es gibt ja keinen Grund für sie, warum sie den Hund nicht an Dich zurückgegeben sollten. Wenn sie ihn nicht mehr wollen, werden sie froh sein, dass Du ihn zurücknimmst.
Im Übrigen, auch ein mündlicher Vetrag gilt und es reicht aus, dass Du Zeugen hast, die bestätigen, dass es einen solchen Vertrag gegeben hat - gut zu wissen, falls die Leute Dir irgendwie komisch kommen...aber rede erstmal mit ihnen im Guten
Das habe ich schon versucht. Sie wollen den Hund aber nur gegen Geld wieder zurück geben.
Hm, also so ein paar miese Geschäftemacher...
Wenn die Summe nicht unverschämt hoch ist und Du sie irgendwie aufbringen kannst, dann würde ich gute Mine zum bösen Spiel machen und bezahlen - der Hund wäre mir ganz einfach wichtiger, vor allem dann, wenn ich ihn lieb hätte.
Natürlich kannst du mit Analt und rechtlichen Konsquenzen drohen, aber Du weißt natürlich nicht, was in der Zwischenzeit mit Deinem Hund passiert, und eines Tages ist er dann einfach weg - und Du kannst nichts mehr dagegen tun.
Das wäre mir zu riskant - hole ihn zurück
Wieso soll denn das nicht gültig sein, selbstverständlich ist das gültig und auch üblich.
Vorkaufsrechte sind absolut üblich und rechtsverbindlich, wenn sie vertraglich festgelegt wurden - das gilt auch bei einem Hund.
Zum Beispiel behält sich fast jeder Hundezüchter das Vorkaufsrecht für einen Hund aus seiner Zucht vor, wenn der Käufer den Hund nicht mehr will - das gilt ganz genauso bei Privatgeschäften.
Nur weil man etwas gekauft hat, kann man noch lange nicht machen, was man will, vor allem dann nicht, wenn es sich um Lebewesen handelt.