Hallo zusammen! Folgendes Problem: Nach der Behebung eines Wasserschadens (2015) hat die Wohngebäudeversicherung die zum Betrieb der Trocknungsgeräte entstandenen Stromkosten bereits an den Vermieter zurückerstattet. Den Mieter der Wohnung erwartet eine hohe Stromrechnung seines Anbieters. Er hat den Vermieter bereits gebeten, ihm die Rückerstattung zu uberweisen. Dieser weigert sich jedoch und sagt, dass er diese "Stromgutschrift" mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen will. Hat er das Recht dazu, den Betrag ao lange einzubehalten oder ist er zur sofortigen Auszahlung verpflichtet!

Vielen Dank!

Clarelli