Guten Tag,

durch eine Trennung mit meinem Lebensgefährten steht ein Auszug aus unserer jetzigen Wohnung an. Wir suchen nun vergeblich nach einem Nachmieter. In der letzten Woche haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, es geht um folgendes: Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich. Jedoch ist nun auch noch der Fall eingetroffen, das ich im letzten Monat zum 01.09.2015 gekündigt wurde und somit meinen Arbeitsplatz verliere. Lt. §2 im Mietvertrag steht ein für mich jetzt wichtiger Punkt da. „Wenn der Mieter die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss, wenn also die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuteten würde, wie zb: Verlust des Arbeitsplatzes, aus beruflichen Gründen den Umzug uin eine andere Stadt erforderlich macht, eine schwere Erkrankung oder die Aufnahme in ein Alten-, Pflegeheim – kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen.“

Mein Ex Lebensgefährter und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag und nachdem wir das Gespräch gesucht haben, teilte uns der Vermieter mit, das dann mein Ex Lebensgefährter für die Miete komplett aufkommen muss. Dies wäre natürlich ein Schock, denn eine Miete von mehr als 1000€ wäre so alleine nicht tragbar. Dies ist jedoch nirgens schriftlich festgehalten, noch nicht einmal im Mietvertrag, das war nur eine mündliche Aussage. Er sagte, das wir solange dort wohnen müssen, bis wir einen Nachmieter gefunden haben und wenn es noch 1 Jahr dauert.

Kann ich eine außerordentliche Kündigung schreiben? Sind dann wir beide aus dem Mietvertrag nach den 3 Monaten Kündigungsfrist? Was sind meine Rechte?