• der Mieter starb im September 2014
  • die Miete wurde per Dauerauftrag im Oktober noch vom Konto des verstorbenen an den Vermieter überwiesen
  • in den folgenden zwei Monaten zahlte der Sohn des verstorbenen die Miete (3-monatige Kündigungsfrist der Wohnung wurde also eingehalten)
  • nun fordert die Deutschen Knappschaft-Bahn-See die Miete von mir als Vermieter zurück

Mir steht doch die Miete zu!? Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?