Muss ein Vermieter die aus der Rente gezahlte Miete eines verstorbenen Mieters an die Rentenanstalt zurückzahlen, obwohl es auch einen Erben gibt?
- der Mieter starb im September 2014
- die Miete wurde per Dauerauftrag im Oktober noch vom Konto des verstorbenen an den Vermieter überwiesen
- in den folgenden zwei Monaten zahlte der Sohn des verstorbenen die Miete (3-monatige Kündigungsfrist der Wohnung wurde also eingehalten)
- nun fordert die Deutschen Knappschaft-Bahn-See die Miete von mir als Vermieter zurück
Mir steht doch die Miete zu!? Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?
Vermieter